Die ersten 5 Dekanate wurden mit 1.1.2023 als Pfarren gegründet (Dek. Braunau, Eferding, Linz-Nord, Schärding, Weyer). Die weiteren folgen in 5 Etappen bis 2028.
Die Stabsstelle Territorialreform ist für Fragen etc. zuständig.
Leiter: Martin Schachinger, Referentin: Gudrun Stallinger, Sekretärin: Anita Dietachmayr
Per E-Mail: pfarrstruktur@dioezese-linz.at
Die Veränderung der Dekanatsgrenzen wurde mit Oktober 2021 abgeschlossen.
Eine entsprechende Checkliste mit einem Zeitplan steht dem Kernteam zur Verfügung. Ein Grobüberblick findet sich auch auf der Homepage.
https://www.dioezese-linz.at/dl/uomoJLJMLLkJqx4KJK/Ablaufschritte_pdf
Was ist wann zu erledigen und wer soll es erledigen?
In den künftigen Pfarren werden Pastoralkonzepte (Leitfaden - blaue Broschüre) erarbeitet.
Alle Schwerpunktsetzungen sind nach diesen Schlagworten auszurichten. Die Pflichtthemen für die Konzepte, die in derblauen Broschüre enthalten sind, sind auf dem Hintergrund der inhaltlichen Ausrichtung (in der roten Broschüre zusammengefasst) zu bearbeiten.
Unterstützung gibt es durch die Diözesanen Fachstellen.
https://www.dioezese-linz.at/zukunftsweg/downloads
Auf die Anweisung von Diözesanbischof Manfred Scheuer wurden sie im Linzer Diözesanblatt rechtsgültig veröffentlicht. Ebenso sind die Gesetzestexte hinten im Handbuch zu finden, bezeichnet als Rechtstexte. rechtsgültig veröffentlicht. Eine 2. bearbeitete Auflage des Handbuchs ist ab Herbst 2024 verfügbar.
Wie stehen Handbuch und Gesetzestext zueinander?
Das Handbuch stellt die pastoral erläuternde, soziologisch argumentierende und theologisch begründende Grundlage für die Gesetzestexte dar. Ein kirchenrechtlich präzisierender Gesetzestext ist sprachlich eine andere Gattung als ein Handbuch zu einem Strukturmodell. Da gibt es mitunter andere Bezeichnungen, damit es juristisch korrekt ist. Dem wird in der Neuauflage Rechnung getragen, indem die Rechtstexte durch die Erfahrungen der Praxis leicht adaptiert wurden und durch die entsprechenden Passagen aus dem Handbuch erläutert werden.
Die Diözese Linz hat am Grundmodell und seiner Intention, wie es im Handbuch vom 25.1.2020 beschrieben ist, nichts geändert. Es wurden aber „Gesetzestexte“ gemäß den kirchenrechtlichen Rahmenbedingungen formuliert, die nun fertiggestellt sind. Die genannte Instruktion der Kleruskongregation, die als solche nicht neues Recht in der Kirche schafft, sondern lediglich bestehende Gesetze konkretisiert, wurde bereits bei der Expertendiskussion immer mit berücksichtigt. Grundsätzlich wurde das vorliegende rechtlich beschriebene Modell von den internationalen Experten als „kirchenrechtskonform“ eingestuft und entspricht auch den Vorgaben der Instruktion.
Die Einteilung der Diözese in Pfarren und deren Veränderung sowie die spezifische Ausgestaltung des diesbezüglich kirchenrechtlich vorgesehenen Leitungsmodells liegt allein beim Ortsbischof.Das Handbuch wird bei den Startveranstaltungen zur Verfügung gestellt, ist auf der Webseite verfügbar und kann über die Stabstelle bezogen werden.
Fortschreibung der pastoralen Leitlinien - für alle Gläubigen
Inhaltliche Ausrichtung - für alle Haupt- und Ehrenamtlichen
Handbuch und Rechtstexte - für alle PGR und Hauptamtlichen
Prozessübersicht - für alle Interessierten
Pastoralkonzept - für Kerngruppe und erweiterter Dekanatsrat
Spezielle Arbeitspapiere für die Kerngruppen, PGR-Leitungen und Seelsorgeteams stehen auf der Homepage oder werden von der Stabsstelle übermittelt.
Was passiert in den Umsetzungspfarren?
Jede Pfarre hat ein Vorbereitungsjahr, um pastoral, juristisch und personell die notwendigen Abklärungen vorzunehmen; erst dann erfolgt die rechtliche Zusammenführung der Pfarrteilgemeinden, die Neugründung der Pfarre zusammen mit der Besetzung der vorgesehenen Ämter und die bischöfliche Beauftragung der beteiligten Personen. Im 2. Jahr beginnt die Arbeit in der neuen Struktur mit Begleitung.
Die Kirchen in den Pfarrgemeinden bleiben als Gottesdienstorte erhalten und es soll für eine ausgeglichene Abwechslung von Wortgottesdiensten und Eucharistiefeiern gesorgt werden. Die sogenannte Pfarrkirche soll für bestimmte Anlässe Platz bieten für eine große Anzahl von Mitfeiernden.
Wird in der ganzen Umstellung auch Raum für Neues und Innovation bleiben?
Im 3. Jahr der Umsetzung wird es eine begleitete Klausur des pfarrlichen Pastoralrates (eventuell erweitert für die Seelsorgeteams der Pfarrgemeinden) geben, um gemeinsam zu entscheiden welche Synergien möglich sind, wo was weggelassen werden kann, um Freiraum für neue Initiativen zu schaffen. Durch die Verantwortung der Hauptamtlichen für den gemeinsamen pastoralen Handlungsraum soll ein Charismen orientierter Einsatz möglich sein und durch Schwerpunktsetzungen auch Freiräume für Neues und Innovation.
Wo finde ich die Geschäftsordnungen und Statuten zum Pfarrgemeinderat, Pfarrlichen Pastoralrat und Pfarrlichen Wirtschaftsrat?
Die bisherigen Matriken Bücher werden geschlossen und verbleiben in der Pfarrgemeinde. Künftige Matrikulierungsvorgänge werden auf der Pfarrebene dokumentiert, können aber auf Pfarrgemeindeebene eingegeben, durchgeführt und abgerufen werden.
Das Nummerierungssystem mit der Kennzahl 4 für Oberösterreich bleibt erhalten. Die bisherigen Pfarrnummern bleiben für die Pfarrgemeinden erhalten. Die neu gegründeten Pfarren erhalten die Nummern 4501 bis 4539.
Es ist wie bisher ganz wichtig, eine Dankeskultur zu pflegen für den unermüdlichen Einsatz so vieler Menschen, die unser Pfarrgemeindeleben und die Glaubensweitergabe tragen.
Die Form, wie man diesen Dank auch kreativ ausdrückt, kann ganz unterschiedlich sein und nach den Möglichkeiten, auch finanzieller Art, unterschiedlich aussehen.
Wir brauchen auf diesem Weg alle Kompetenzen und personellen Ressourcen. Es wird Veränderungen in den Aufgaben und Zuständigkeiten geben, ebenso wie in manchen Bereichen Flexibilität bezüglich des Arbeitsortes.
Die Friedhofsverwaltung verbleibt auf der Ebene der Pfarrgemeinde.
Die Buchhaltung wird auf Pfarrebene geschehen.
Alle übrigen Aufgaben bleiben bis zur Festlegung von Schwerpunkten im Pastoralkonzept und Absprache mit dem Pfarrer und den Pfarrvorständen wie bisher.
Wer ist zukünftig für Personal und Personalführung zuständig?
Der Pfarrer ist für die Priester und Diakone zuständig. Der pastorale Vorstand ist Dienstvorgesetzter für alle Hauptamtlichen in der Seelsorge. Der Verwaltungsvorstand für alle anderen Angestellten.
Für das Personal, das jetzt auf Pfarrgemeindeebene angestellt ist, wird der Verwaltungsvorstand/die - Vorständin ab der Gründung der Pfarre diese Funktion übernehmen.
Gibt es ein Mitspracherecht bei der Ernennung der Pfarrleitung und anderen hauptamtlichen Personen?
Es wird zuständige Sekretär*innen geben, die die Buchungen auf Pfarrebene für alle Pfarrgemeinden vornehmen und einzelnen Kostenstellen für die Pfarrteilgemeinden zu ordnen. Dazu wird es ein Buchungshandbuch geben, das den Ablauf und den Umgang mit den Belegen festlegt. Eine Vereinheitlichung der Bezeichnung von Konten und in der Buchung entsprechender Ausgaben soll eine Verbesserung von Auswertungen ermöglichen. Originalbelege bleiben in der Pfarrteilgemeinde. Digitale Übermittlung an das Pfarrbüro wird angestrebt.
Nein! Die Rechnungsprüfung wird auf Pfarrebene vorgenommen und die Rechnungsprüfer*innen werden von der Diözese benannt. (§ 10 Dekret über die Verwaltung des pfarrlichen Vermögens)
Zugriff wird es nur auf die Konten der eigenen Pfarrgemeinde geben. Dazu werden Zeichnungsberechtigungen übertragen. Für die Buchhaltung wird es unterschiedliche Zugriffsberechtigungen geben. Z. B.: Lesender Zugriff, Buchungsberechtigungen. Diese werden in Abstimmungen mit den Verwaltungsvorständen je nach Bedarf erteilt. Unterschiedliche Auswertungen von Konten werden möglich sein.
Sparbücher haben auf die Pfarre zu lauten mit der Subbezeichnung der Pfarrgemeinde.
Je nach Bedarf wird es wie bisher zeichnungsberechtigte Personen auf der Ebene Pfarrgemeinde geben. Es wird auch Vorgänge mit erforderlicher Doppelzeichung geben.
Diese Berechtigungen wird es geben!
Unser Sekretariat wurde bisher von Pfarrer oder Ehrenamtlichen geführt. Welche Aufgaben bleiben, und welche Zusatzkossten entstehen?
Priester und Seelsorger:innen sollten die Aufgaben der Verwaltung abgeben. Die Buchhaltung wird gemeinsam auf Pfarrebene geführt. Hier enstehen neue bzw. höhere Kosten, die in die Budgetierung aufgenommen werden müssen. Welche Aufgaben in welchen Stundenausmaß von einem/r Sekretär:in in der Pfarrgemeinde geleistet werden können, muss im Einzelfall am Stundenausmaß und an der Leistbarkeit überprüft werden.
Wie ist mit Versicherungsfällen umzugehen?
Schadensmeldung und Koordination der Schadensbehebung bleiben in den Pfarrgemeinden.
Untersützt werden die in der Verwaltung tätigen und die Ehrenamtlichen durch den/die Verwaltungsvorstand:ständin.
Immer wieder tauchen Fragen auf, die im Handbuch beantwortet sind, aber doch noch einer Präzisierung bedürfen. Andere Dinge sind zwar klar aber mit großer Unsicherheit und Sorge behaftet, sodass sie zu Gerüchten führen, die noch mehr Unsicherheit erzeugen. Hier einige Themen, um diese Mythen und Irrtümer aufzuklären.
Richtig ist: Unser Strukturmodell sieht das Gegenteil vor! Der Erhalt der Pfarrgemeinde wird gesichert, solange es vor Ort Kräfte gibt, die ein kirchliches Leben wollen. Pfarrgemeinden werden nicht aufgelöst! Es kommt zu einer rechtlichen Aufhebung der Rechtsperson Pfarre (als Pfarrgemeinde) und zu einer Fusionierung auf der Ebene des derzeitigen Dekanates. Die Pfarrgemeinde ist sozusagen im übertragenen Sinn aufgehoben in einem größeren Ganzen und als Pfarrgemeinde mit dem Rechtstitel Pfarrkirche seelsorglich und finanziell eigenständig.
Priester, Seelsorger*innen, Sekretär*innen und Ehrenamtliche in den Pfarrgemeinden haben Sorge, dass sie nichts mehr selbst entscheiden dürfen und von oben herab über sie bestimmt wird.
Richtig ist: Es geht um eine gemeinsame Verantwortung aller für den pastoralen Handlungsraum Pfarre (bisher Dekanat). Führung soll auf Augenhöhe geschehen und dem einzelnen in seiner Aufgabe hilfreich sein (servant leadership). Es geht auch weiterhin um eigenverantwortliches Handeln und nicht um Befehlsausführung. Gestärkt soll durch die Veränderung das Miteinander werden. Aufgabenaufteilungen nach Ressourcen und Talenten, sich gegenseitig vertreten für Urlaub und Krankenstand, Sicherung der Erreichbarkeit durch Dienstpläne und standardisierte Kommunikationsvorgänge, sind das Ziel. Verbindlichkeit in der Erfüllung der gemeinsamen Verantwortung sind dafür eine Basis.
Unser Flohmarktgeld und sonstige Einnahmen gehen im großen Topf eines Gemeinschaftsbudgets unter und die anderen profitieren von unserem Einsatz!
Richtig ist: Es wird in der Buchhaltung Kostenstellen geben, denen die Einnahmen der Pfarrgemeinde zugeordnet werden. Es wird wie bisher festgelegte Obergrenzen bezüglich der Verfügungsberechtigung und der Vorgänge zur Genehmigung von größeren Ausgaben geben.
Die Sekretärin darf dann das Geld der Kollekte nicht mehr zur Bank bringen oder in der Pfarrgemeinde darf niemand mehr die notwendigen Dinge einkaufen!
Richtig ist: Es wird auch weiterhin Handkassen geben und notwendige Besorgungen vor Ort. Zeichnungsberechtigungen werden wie bisher nach Bedarf und Funktion zugeteilt.
Richtig ist: Taufen und andere Matrikenvorgänge können weiterhin von den Büros der Pfarrgemeinden aufgenommen und ausgestellt werden. Nur die Ablage der physischen Matriken geschieht im Pfarrbüro. Die bisherigen Matrikenbücher bleiben in den Pfarrgemeinden.
Ehrenamtliche werden nicht mehr gebraucht und durch Hauptamtliche ersetzt!
Richtig ist: Seelsorgeteams werden die Pfarrgemeinden und den Pfarrgemeinderat leiten und bekommen mehr Befugnisse und Verantwortung. Hauptamtliche werden dabei unterstützen, die Aufgaben erfüllen zu können. Die Anzahl der Priester und Seelsorger ist begrenzt.
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