Taufe außerhalb der Wohnpfarre
Beheimatung der Herkunftsfamilie in einer anderen Pfarre, zukünftiger Umzug in eine andere Pfarrgemeinde, Taufe in der Hochzeitskirche der Eltern,… Es bedarf dazu der schriftlichen Tauferlaubnis der Wohnpfarre. Nähere Information dazu erhalten Sie in Ihrer Wohnpfarre oder im Ordinariatsamt.