Religionsunterricht in Oberösterreich
Für Schülerinnen und Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, ist der Religionsunterricht des eigenen Bekenntnisses Pflichtgegenstand. Ausgenommen sind die Berufsschulen, dort ist der Religionsunterricht Freigegenstand.
Der Religionsunterricht wird als konfessioneller Religionsunterricht mit ökumenischer Offenheit verstanden. Aus Gewissensgründen gibt es eine verfassungsrechtlich gewährleistete Möglichkeit zur Abmeldung vom Pflichtgegenstand. Dennoch nehmen rund 96 % der katholischen Schüler am Religionsunterricht teil.
Auch Schülerinnen und Schüler, die ohne religiöses Bekenntnis sind bzw. einer gesetzlich nicht anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, können am Religionsunterricht wie an einem Freigegenstand teilnehmen.
Zielsetzungen des Religionsunterrichtes:
- den suchenden und im Glauben verunsicherten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, die Antworten der Kirche auf ihre Fragen kennen zu lernen und sich mit ihnen auseinander zu setzen;
- den sich als ungläubig betrachtenden Schülerinnen und Schülern Gelegenheit geben, den eigenen Standort klarer zu erkennen oder auch zu revidieren;
- den im Glauben Verankerten helfen, den Glauben zu vertiefen.
Mit dieser Zielsetzung kann der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der österreichischen Schule und zur Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen beitragen.