Steuern sparen mit dem Kirchenbeitrag
Ihre Vorteile:
- Die steuerlichen Begünstigungen werden automatisch erfasst – Sie sparen Zeit und Mühe.
- Sie können selbst über die Weitergabe Ihrer Daten bestimmen.
- Das Finanzamt gibt keine Informationen über Ihr Einkommen an die Kirche weiter.
Automatische Übermittlung
Es ist nicht nötig, beim Finanzamt eine Zahlungsbestätigung über Ihren Kirchenbeitrag einzureichen: Ihre geleisteten Jahresbeiträge melden wir bis spätestens Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt. Sie werden dann automatisch bei Ihren Sonderausgaben in der Arbeitnehmer- bzw. Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Die Katholische Kirche Österreich ist zur Übermittlung der Daten gesetzlich verpflichtet (§ 18 Abs. 8 Einkommensteuergesetz).
Wenn Sie das nicht möchten
Sie können die Datenübermittlung an das Finanzamt untersagen – bitte verwenden Sie dazu untenstehendes Formular.
Die Absetzung des Kirchenbeitrages bei der Arbeitnehmer- bzw. Einkommensteuerveranlagung ist dann jedoch nicht mehr möglich. Die Untersagung gilt bis auf Widerruf.
Schutz Ihrer Daten
Die Übermittlung der bezahlten Kirchenbeiträge erfolgt verschlüsselt und über FinanzOnline als sicheres Medium. Damit ist der Schutz Ihrer persönlichen Daten gewährleistet. Ein Datenaustausch findet nicht statt – d. h. die Kirche erhält vom Finanzamt wie bisher keinerlei Informationen über die Höhe Ihres Einkommens.
Weitere Informationen finden Sie auch unter
Zusätzlich steht Ihnen das Team Ihrer Kirchenbeitrag-Beratungsstelle bei Fragen jederzeit gern zur Verfügung!