Für die Eltern
Wer darf Pate/Patin sein?
Wer das Patenamt übernimmt, muss mindestens 16 Jahre alt sein und katholisch getauft und gefirmt sein. Er darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Die Eltern können selbst nicht Taufpaten sein. Auch nichtkatholische Christen (z.B.: Mitglieder der Evangelischen Kirche) können nicht Taufpaten werden, sie sind aber - neben einem katholischen Paten - als Taufzeugen zugelassen. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann nicht als Taufzeuge zugelassen werden.
Möglich sind maximal zwei Paten; dann sollten es eine Patin und ein Pate sein.
Zweifel
Es passiert immer öfter, dass Zweifel aufkommen, ob jemand auf Grund seiner/ihrer Lebenssituation kirchenrechtlich vom Patenamt ausgeschlossen ist. Hier müssen in jedem einzelnen Fall die konkrete persönliche Situation betrachtet und die oben genannten Voraussetzungen überprüft werden. Gefragt ist hier das Gespür für jede/n Einzelne/n. Wenden Sie sich bitte an den/die SeelsorgerIn Ihres Vertrauens oder an das Bischöfliche Ordinariat.
Wer sucht den Paten/die Patin aus?
Bei der Taufe eines Erwachsenen muss ein Taufpate vom Täufling bestimmt werden. Bei der Taufe eines Kindes ist ein Pate nicht zwingend erforderlich. Ausgewählt wird der Taufpate vom Täufling, bei der Taufe eines Kindes von den Eltern oder deren gesetzlichen Vertreter/innen.
Quellenangabe:
Erzbistum München und Freising: Ein Wort an die Paten. URL: http://www.erzbistum-muenchen.de/Page000181.aspx [Stand: 06/2014]
Bundeskanzleramt: Taufpate. URL: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.990107.html [Stand: 06/2014]