Alter
Trauzeugen/Trauzeuginnen können wie bei der zivilen Trauung nur Personen sein, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Sie müssen die Sprache, in der die Trauung stattfindet, verstehen.
Anzahl
Es sind zwei Trauzeugen / Trauzeuginnen erforderlich.
Kirchenzugehörigkeit
Trauzeugen/Trauzeuginnen müssen nicht Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein. Im Trauungsprotokoll wird ihr Name, Geburtsdatum, Beruf und Wohnadresse eingetragen.
Unterschriften
Die Trauzeugen/Trauzeuginnen bezeugen mit Ihrer Unterschrift, dass das Paar den Ehekonsens kundgetan hat.
Die Unterschriften sind je nach Diözese entweder im Trauungsbuch und/oder auf dem Trauungsprotokoll zu leisten.
Dies kann im Rahmen der Feier der Trauung oder anschließend geschehen.
Quellenangabe:
Mag. Harant, Franz: Trauzeugen/Trauzeuginnen. URL: http://www.kirchlichheiraten.at/index.php?id=18 [Stand: 06/2014]