Das jeweilige Taufpfarramt ergänzt den alten Taufschein von Braut und Bräutigam mit dem Firmungsvermerk und eventuellen weiteren Eintragungen oder stellt einen neuen Taufschein aus.
Bei einem gemeinsamen Kind bzw. gemeinsamen Kindern ist auch der Taufschein dieses Kindes bzw. dieser Kinder mitzubringen.
Meldezettel
Falls die Wohnadresse von Braut und Bräutigam im Wohnpfarramt nicht bekannt ist, ist der entsprechende Meldezettel vorzulegen.
Verwitwete brauchen
den kirchlichen Trauungsschein der ersten Ehe
sowie die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten bzw. der früheren Ehegattin.
Röm.-kath. Christen haben die Möglichkeit, auch mit einer religionsverschiedenen Person nach röm.-kath. Ritus zu heiraten.
Dazu bedarf es eines Dispenses von der Religionsverschiedenheit durch den Ortsbischof. Diesen holt Ihr Wohnsitzpfarrer ein.
Im Zuge der Aufnahme des Trauungsprotokolls ist das Religionsbekenntnis von Braut und Bräutigam urkundlich nachzuweisen.
Für bekenntnisverschiedene Paare liegt in allen Pfarrämtern ein eigenes Informationsblatt auf.
Die Firmung ist nicht zwingend erforderlich für die kirchliche Trauung.
Die entsprechende Stelle im Kirchenrecht lautet: „Katholiken, die das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, sollen es noch vor der Zulassung zur Eheschließung empfangen, wenn dies ohne große Beschwernis geschehen kann.“ (Can. 1065 § 1)
Quellenangabe:
Abteilung Ehe und Familie im Pastoralamt der Diözese Linz: Ehevorbereitung und Heiraten. URL: www.beziehungleben.at/ehevorbereitung [Stand: 06/2014]
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