Das Eheverständnis der katholischen Kirche
Wie die römisch-katholische Kirche die Ehe versteht
Das Zweite Vatikanische Konzil betont die Ehe als umfassende personale und partnerschaftliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. (GS 48)
Der Ehebund, der durch das Ja-Wort (Konsens) zustande kommt, wird als Lebensprojekt, als lebenslange geistig-leibliche Gemeinschaft verstanden. Tragende Elemente sind die gegenseitige Hingabe, das für den Anderen Da-Sein, ein Sich-selber-Schenken.
Im Katechismus der Katholischen Kirche ist formuliert:
Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben. (KKK 1601; CIC can. 1055 – § 1)
Die Ehe im Kirchenrecht
Die Ehe kommt durch den Konsens der Partner zustande, der zwischen rechtlich dazu befähigten Personen in rechtmäßiger Weise kundgetan wird; der Konsens kann durch keine menschliche Macht ersetzt werden. Der Ehekonsens ist der Willensakt, durch den Mann und Frau sich in einem unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen, um eine Ehe zu gründen. (CIC can. 1057 – §§ 1-2)
Quellenangabe:
Ehe und Familienseelsorger der Diözese Linz, Mag. Franz Harant (2010): Ich verspreche dir … Info- und Aktionsbroschüre zur Vorbereitung auf das Traugespräch.