Firmpat:in sein

Aufgabe des Firmpaten/der Firmpatin
Das Patenamt bedeutet Vorbild, Begleiter/ Begleiterin und Unterstützung im Glaubensleben zu sein.
Dies setzt eine gute zwischenmenschliche Beziehung zwischen Pate/Patin und Firmling voraus. Die PatInnen sind für die rechte Vorbereitung auf den Empfang des Sakramentes mitverantwortlich; bei der Firmfeier stellen sie den Firmling dem Firmspender vor und helfen ihm auch später, in der Kraft des Heiligen Geistes den Glauben im Leben zu bezeugen.
Außerdem haben Paten/Patinnen den Vorteil, dass sie zumeist nicht zu jenem Personenkreis gehören, gegen den pubertierende Jugendliche gerade Sturm laufen. So können sie Zugänge zu ihnen haben, die die Eltern (im Moment) nicht haben. Ihr Wort, ihr Beispiel ist daher nicht zu unterschätzen.
Voraussetzungen für das Patenamt
Um das Patenamt ausüben zu können, muss der Pate, die Patin gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Es ist vorgesehen, dass er oder sie
- das 16. Lebensjahr vollendet haben muss
- katholisch sein muss
- die Sakramente der (Erst-)Kommunion und der Firmung bereits empfangen hat
- ein Leben führt, das dem Glauben entspricht
- nicht Vater oder Mutter des Firmlings sein darf
Dass ein/e PatIn katholisch sein muss, bedeutet, dass diese/r nicht ausgetreten sein darf. Grund dafür ist, dass PatInnen für den Firmling Vorbilder im Glauben sein sollen und ihn bei seiner Entscheidung für die Kirche unterstützen. In diesem Sinne sind sie für die Vorbereitung auf den Empfang des Sakramentes mitverantwortlich.
Es findet sich kein geeigneter Pate / keine geeignete Patin?
Es muss kein/e Pate/in benannt werden. In diesem Fall können z.B. die Eltern den Firmling dem Firmspender vorstellen. Das bedeutet, dass sie beim Firmgottesdienst jene Aufgaben übernehmen, die dem/der Paten/Patin zukommen, aber auf der Firmkarte nicht als Pate oder Patin eingetragen werden.