FeuerwehrseelsorgerIn: ein vielfältiger Dienst
Hilfreiches Da-Sein und Begleiten
Feuerwehrseelsorge ist ein selbstverständlicher Teil des Seelsorgeauftrags der christlichen Kirchen.
Ihre inhaltlichen Schwerpunkte und ihre Organisationsstruktur entwickelt sie im Kontext der Feuerwehren. Sie weiß sich den Grundsätzen der Vertraulichkeit und der Verschwiegenheit verpflichtet und versteht sich als ein Angebot für alle Mitarbeitenden der Feuerwehr, unabhängig von ihrer Konfession oder Kirchenzugehörigkeit.
Feuerwehrseelsorge kann aus dem Fundus der religiösen, rituellen und spirituellen Kompetenzen in schweren Situationen Hilfe und Beistand anbieten und leisten. Für ein hilfreiches Dasein und Begleiten ist neben der Kompetenz in religiösen und humanitären Belangen auch eine Basiskenntnis des Feuerwehrdienstes Voraussetzung.
Aufgaben von FeuerwehrseelsorgerInnen
Feiern von Andachten und Gottesdiensten
Feier aller Ereignisse im Leben der Feuerwehr wie Florianifeiern, Fahrzeugsegnungen, Einweihungen, Feuerwehrwall-fahrten, Feuerwehrfeste und Totengedenken
Begleitung und Betreuung als NotfallseelsorgerIn
Notfallseelsorge ist ein Angebot der katholischen und evangelischen Kirche. Sie begleitet Menschen in speziellen Notfällen und Krisensituationen.
Mitarbeit im SvE-Team (Stressverarbeitung nach belastenden Einsätzen)
In den vergangenen Jahren ist das Bewusstsein dafür gewachsen, dass Feuerwehrleute im Einsatz nicht nur feuerwehrtechnische Aufgaben haben, sondern auch mit ihren seelischen Bedürfnissen kompetent und verantwortungsvoll umgehen müssen.
Bei besonders schwierigen Einsätzen, die über das „normale Maß“ hinausgehen oder die persönlich betroffen machen, können mitunter unterschiedliche Stressreaktionen auftreten. Diese können verhindert oder gemildert werden, wenn kompetente Stressverarbeitung nach belastenden Einsätzen stattfindet.
Belastende Ereignisse für Einsatzkräfte sind:
- Tod oder schwere Verletzung eines Kameraden / einer Kameradin im Einsatz
- Suizid eines Kollegen / einer Kollegin
- Tod von Kindern
- Bergung von Toten
- Große Anzahl Schwerverletzter
- Persönlich bekannte Opfer
- Starkes Medieninteresse
- Todesangst / Angst vor eigener Lebensbedrohung
- Jedes andere Ereignis, das eine ungewöhnliche belastende Wirkung hat
Ausgebildete FeuerwehrseelsorgerInnen begleiten die Einsatzkräfte in der Einsatznachsorge (Stressverarbeitung nach belastenden Einsätzen) sowie in der Prävention zu diesem Thema. Darüber hinaus stehen sie den Feuerwehrmitgliedern zur Seite, um Glaubens-, Sinn- und Lebensfragen gemeinsam zu reflektieren.
Neues Selbstverständnis
Die Anforderungen an Feuerwehren ändern sich ständig - und damit verbunden auch die Herausforderung für die FeuerwehrseelsorgerInnen. In einem ökumenischen Klärungsprozess wurde daher vor einigen Jahren das Selbstverständnis der kirchlich Engagierten bei den Feuerwehren neu gefasst. Am 13. November 2014 wurde in Linz die Vereinbarung „Feuerwehrseelsorge in Oberösterreich. Zusammenarbeit der Christlichen Kirchen mit dem Oberösterreichischen Landesfeuerwehrverband“ von den Verantwortungsträgern unterzeichnet.
Waren bis vor Kurzem fast ausschließlich Priester ("Feuerwehrkuraten") in der Feuerwehrseelsorge tätig, sollen künftig vermehrt auch Diakone sowie Pfarr- und PastoralassistentInnen für diesen Dienst gewonnen werden.
Derzeit (Stand: April 2017) gibt es in Oberösterreich 120 FeuerwehrseelsorgerInnen, drei davon sind Frauen. Von diesen 120 haben 47 die Zusatzausbildung Notfallseelsorge / Stressverarbeitung nach belastenden Einsätzen (SvE) absolviert und sind in der Einsatznachsorge tätig. Die anderen SeelsorgerInnen, die diese Ausbildung nicht haben, sind in der Liturgie tätig (Fahrzeugsegnung, Florianimesse, Feuerwehr-Begräbnisse ...).
Voraussetzungen für eine kompetente, professionelle Feuerwehrseelsorge:
- eine abgeschlossene und kirchlich anerkannte Seelsorge-Ausbildung
- hauptamtliche oder ehrenamtliche Funktion in einer christlichen Kirche
- Bereitschaft zur Anteilnahme an den Vorgängen innerhalb der eigenen Feuerwehr
- Ernennung durch die Feuerwehr zum Feuerwehrseelsorger bzw. zur Feuerwehrseelsorgerin
- Bestätigung der Ernennung durch den Landesfeuerwehrkuraten oder den/die LandesfeuerwehrseelsorgerIn im Einvernehmen mit dem Ordinariat bzw. der Superintendentur
- Basisausbildung für Feuerwehrseelsorge
- Einsatzerfahrung durch Praktika in Einsatzbegleitung und/oder feuerwehr-technische Grundausbildung
- Bereitschaft zur eigenen Ausbildung und regelmäßiger Fortbildung als FeuerwehrseelsorgerIn