Kirchliche Ämter und Gremien
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A
Abt
Vorsteher (Prälat) eines rechtlich selbständigen Klosters der Benediktiner, Zisterzienser, Trappisten und Prämonstratenser; wird in der Regel durch den Konvent einer Abtei gewählt. Der Abt übernimmt sein Amt traditionell auf unbestimmte Zeit. Im Eigenrecht der Orden ist heute aber meist eine Altersgrenze und/oder die Möglichkeit der Wahl auf eine befristete Amtszeit vorgesehen.
Äbtissin
Vorsteherin eines selbständigen Frauenklosters, wenn dieses im Rang einer Abtei steht (in Österreich z.B. Benediktinerinnen von Nonnberg [Sbg] oder Bertholdstein [Stmk]; Zisterzienserinnen von Marienkron [Bgl] oder Mariastern [Vbg]).
AdvokatIn, kirchliche/r
Rechtsvertreter/in von Parteien in kirchengerichtlichen Prozessen oder Verwaltungsverfahren. Die Zulassung als kirchliche/r Anwalt/Anwältin erfolgt durch den Diözesanbischof, wenn die Voraussetzungen vorliegen (qualifizierte Kirchenrechtsausbildung, guter Leumund und Kirchenbezug).
Alumne
Kandidat in der Ausbildung für den Dienst als Priester innerhalb eines Priesterseminars.
Apostolischer Protonotar
Höchster päpstlicher Ehrentitel zur Auszeichnung von Priestern (Prälat).
Auxiliarbischof (Weihbischof)
Ein Titularbischof, der dem Diözesanbischof aufgrund pastoraler Erfordernisse (in der Regel auf seinen Antrag hin) zur Unterstützung beigestellt wird. Je nach Umständen können ihm besondere Vollmachten verliehen werden. Er besitzt kein Recht auf Nachfolge als Diözesanbischof.
B
Benefiziat
Traditionelle, aber überholte Bezeichnung für einen Kaplan, Kurat oder Wallfahrtsseelsorger in einer Pfarre. Man gab damit ursprünglich den Weihetitel zur Versorgung eines Priesters an, denn das Benefizium (= die priesterliche Einkommensstelle) diente zur Vergütung bzw. Besoldung für seine amtlichen Aufgaben.
Bischofs-Koadjutor
Auxiliarbischof mit Sondervollmachten, der bei besonderen Umständen dem Diözesanbischof auf Initiative des Hl. Stuhles beigegeben wird, wenn dies zweckmäßig erscheint. Er hat den Diözesanbischof bei der gesamten Leitung der Diözese zu unterstützen (als Generalvikar) und ihn bei Abwesenheit und Verhinderung zu vertreten. Er hat das Recht der Nachfolge im Bistum und wird bei Vakanz des bischöflichen Stuhles sofort Diözesanbischof.
Bischofsvikar
Stellvertreter des Diözesanbischofs zur Wahrnehmung bestimmter Verwaltungsaufgaben bezüglich eines personal, territorial oder funktional bzw. kategorial umschriebenen Bereichs. Er untersteht diesbezüglich nicht dem Generalvikar. Er wird vom Diözesanbischof für eine bestimmte Zeit frei ernannt, kann aber jederzeit von ihm abberufen werden. Auxiliarbischöfe müssen (zumindest) zu Bischofsvikaren ernannt werden.
C
Der/die auf (jeweils) 5 Jahre vom Bischof ernannte C. trägt die Gesamtverantwortung für die Führung der Diözesancaritas, erlässt (in Linz) die Geschäftsordnung für die GeschäftsführerInnen der einzelnen Institute und ist zuständig für die Entwicklung und Umsetzung des Leitbildes. Er wird vom (geistlichen) Caritas-Rektor unterstützt.
D
Dechant (Dekan, Erzpriester)
Koordinator der Pastoral und Seelsorger des Presbyteriums auf der „mittleren Ebene“. Priesterlicher Leiter eines Dekanates (Rechtlicher und organisatorischer Zusammenschluss mehrerer Pfarren zur gemeinsamen Seelsorge in diesem Gebiet.). Der Dechant wird auf Vorschlag der Mitglieder der Pastoralkonferenz vom Bischof auf fünf Jahre ernannt. Er hat die Pfarren seines Dekanates regelmäßig im Auftrag des Bischofs zu visitieren.
Gemeinsames Beratungsgremium der Dechanten (in Linz: 39 Dechanten, 1 Generaldechant und 5 Regionaldechanten) mit den LeiterInnen der diözesanen Ämter unter dem Vorsitz des Diözesanbischofs. Sie dient der Beratung über eine zeitgemäße Seelsorge.
Dekanatskämmerer
Laien oder Kleriker, die den Dechant besonders im Bereich der kirchlichen Vermögensverwaltung unterstützen und die Pfarren in wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten. Der/die D. wird nach Absprache in der Pastoralkonferenz auf Vorschlag des Dechanten von der Diözesanfinanzkammer auf fünf Jahre bestellt.
Gremium von Laien und Klerikern eines Dekanates, das unter Leitung des Dechanten in Fragen des pastoralen Lebens in diesem Bereich entscheidet und den Dechant in der Leitung des Dekanates mitverantwortlich unterstützt.
Ein (urprünglich nur) zum diakonalcaritativen Dienst geweihter Mann, der zum Klerikerstand zählt und oft auch weitere Aufgaben der Gemeindepastoral wahrnimmt. Die Diakonatsweihe kann sowohl Zölibatären wie Verheirateten gespendet werden. Das Amt wird entweder hauptamtlich oder ehrenamtlich neben einem Zivilberuf ausgeübt. Der Diakonat kann als Ständige Weihestufe oder (bei Zölibatären) als Vorstufe zur Priesteweihe angestrebt werden. Als Kleriker ist der D. befähigt, Jurisdiktionsvollmacht auszuüben und darf bestimmte Sakramente in ordentlicher Weise spenden (Taufe, Eheassistenz).
Bischöflicher Vorsteher einer ihm vom Papst anvertrauten Teilkirche (Diözese). Ihm ist in Verbundenheit mit der Weltkirche die Hirtensorge für alle Gläubigen seiner Diözese anvertraut, aber er hat auch anderen Menschen angemessene Aufmerksamkeit zu widmen. Ihm kommt von Amts wegen die eigenberechtigte, unmittelbare Vollmacht zur Leitung der Kirchengemeinschaft zu, soweit sie nicht dem Papst vorbehaltene Aufgaben betrifft. Dies gilt für die Gesetzgebung, Glaubensverkündigung und Sakramentenverwaltung sowie für die kirchliche Gerichtsbarkeit.
Männer und Frauen mit kirchenrechtlicher Qualifikation, die vom Bischof zur Wahrnehmung des weisungsfreien Richterdienstes (vor allem zur Behandlung von Ehenichtigkeitsklagen) auf bestimmte Zeit für das jeweilige Diözesan- oder Metropolitangericht bestellt werden. In einem Dreiersenat (i.d.R. bei Eheannullierungsverfahren) müssen zwei der D. Kleriker sein.
Gemeinschaft von Priestern (Kanonikern) an der Kathedrale (Domkirche) zur Durchführung der feierlichen Gottesdienste in der Kathedrale und zur Erfüllung weiterer Aufgaben, die dem Domkapitel vom Recht oder vom Bischof übertragen werden. Gemäß eigener Statuten werden die Mitglieder vom Bischof ernannt. In Österreich nimmt das D. die Aufgaben des Konsultorenkollegiums wahr. Besondere Aufgaben kommen dem Bußkanoniker und den Dignitären zu (in Linz: Dompropst als Vorsitzendem, Domdechant als Liturgie-Verantwortlichem, Domkustos als Zuständigem für die Domkirche).
E
In Ehenichtigkeitsverfahren und Verfahren zur Eheauflösung hat der/die vom Bischof ernannte EhebandverteidigerIn die Aufgabe, im öffentlichen kirchlichen Interesse das „Eheband“ zu vertreten, d.h. von Amts wegen argumentativ für den rechtlichen Bestand der Ehe einzutreten.
Eminenz/Exzellenz
Höflichkeitsanrede für einen Kardinal, Bischof oder Erzbischof.
Erzbischof (Metropolit)
Vorsteher einer Kirchenprovinz (umfasst mehrere benachbarte Diözesen mit dem Ziel, die gemeinsame pastorale Tätigkeit und die Beziehungen der Diözesanbischöfe untereinander zu fördern)
F
LeiterIn der Diözesanfinanzkammer. Er/sie trägt insbesondere für die Klerusbesoldung, die Liegenschaftsverwaltung, die Serviceleistungen im Bereich Pfarrverwaltung und die wirksame Umsetzung des kirchlichen Baugeschehens in der Diözese wesentliche Verantwortung.
Frater/Bruder
Bezeichnung eines Ordensangehörigen:
- während der Ausbildungszeit vor der Ewigen Profess bzw. vor Erhalt der Weihen;
- der nicht für den Empfang des Weihesakraments vorgesehen ist (Bruder/Chorfrater); gelegentlich wird die Bezeichnung B. auch nach den Weihen beibehalten (z.B. in einigen Franziskanerprovinzen).
Diözesanes Gremium, dessen primäre Aufgabe darin besteht, das diözesane Leben im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen zu analysieren, die anderen diözesanen Gremien sowie den Bischof in Frauenfragen sachgerecht zu beraten und für strukturelle Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern einzutreten. (LDBl. 1997,41)
G
Geistliche/r AssistentIn
Für Seelsorgsdienste und zur Wahrnehmung der Interessen der Kirchenleitung können sich private Vereine einen vom Ortsordinarius (Bischof, Generalvikar) bestätigten Priester als Geistlichen Begleiter (consiliarius spiritualis , c. 324) wählen, während öffentliche Vereine einen (je nach Statut vorgeschlagenen) Kaplan ( capellanus ) oder Geistlichen Assistenten (assistens ecclesiasticus , c. 317) von der Errichtungsstelle (Hl. Stuhl, Bischofskonferenz, Diözesanbischof; Orden) erhalten. Unter Umständen können auch Laien mit vergleichbaren pastoralen Aufgaben betraut werden.
Geistlicher Rat
Bischöfliche Auszeichnung für Priester und Diakone. Rechte werden durch die Verleihung dieses Ehrentitels nicht erworben.
Generaldechant
Der Vorsitzende der Dechantenkonferenz wird auf deren Vorschlag vom Bischof für eine Funktionsdauer von fünf Jahren ernannt. Er ist für die Planung und Koordination der Arbeit auf Dekanatsebene innerhalb der Diözese verantwortlich.
Generaloberer/Generaloberin
Oberste/r LeiterIn eines zentralistisch organisierten Ordensinstituts (Jesuiten, FranziskanerInnen, DominikanerInnen, u.a.), eines Säkularinstituts oder einer Gesellschaft des apostolischen Lebens. Wird durch Wahl des Generalkapitels gemäß dem Eigenrecht bestimmt. Seine/ihre Amtszeit ist idR befristet, kann aber auch unbefristet sein.
Generalabt
- Leiter einer Kongregation von Gemeinschaften der Augustiner Chorherren (vgl. Benediktiner: „Abtpräses“).
- Höchster Oberer mancher Orden bzw. einer Konföderation (z.B. Prämonstratenser; Zisterzienser, Trappisten; - Benediktiner: „Abtprimas“).
Stellvertreter des Diözesanbischofs in der Leitung der Diözese, zu dessen Unterstützung speziell im Bereich der allgemeinen Verwaltung; er wird vom Bischof frei ernannt und abberufen.
Stellvertreter des Diözesanbischofs zur Ausübung von dessen richterlicher Gewalt; Vorsteher (Präsident) des Diözesangerichts. Er ist in richterlichen Entscheidungen unabhängig und wird vom Bischof jeweils auf bestimmte Zeit (i.d.R. auf fünf Jahre, wiederholbar) ernannt.
Guardian
Oberer eines Kapuziner- bzw. Franziskanerklosters.
H
I
J
K
Kanoniker, Ehrenkanoniker
Mitglied (oder Ehrenmitglied) des Domkapitels oder Kapitular eines Kollegiatsstiftes (Weltpriester-Gemeinschaft) bzw. eines Chorherrenstiftes (Ordenspriester-Gemeinschaft).
Kaplan
Österreichische Bezeichnung für den „Pfarrvikar“ (siehe auch „Kooperator“ oder „Vikar“).
Kardinal
Vom Papst frei ernanntes Mitglied des Kardinalskollegiums der römischen Kirche (mit eigener Titelkirche in Rom) zur Unterstützung des Hl. Vaters in der Leitung der Gesamtkirche. Zuweilen auch als Auszeichnung verliehener Ehrentitel. Bis zum 80. Lebensjahr haben Kardinäle das Recht zur Papstwahl.
Kirchenrektor
Priester, dem die Sorge für eine Kirche übertragen ist, die weder Pfarr- oder Kapitelskirche noch eine Stifts- oder Klosterkirche ist.
Kleriker
Gläubige, die das Sakrament der Weihe empfangen haben. Je nach Weihestufe (Diakon, Priester, Bischof) kommen ihnen bestimmte Rechte und Pflichten zu. Sie sind insbesondere zur Ausübung von Ämtern mit Leitungsvollmacht befugt.
Konsistorialrat
Höchste bischöfliche Auszeichnung für Priester, wobei mit diesem Ehrentitel keine speziellen Rechte verbunden sind. Demgegenüber beraten „Wirkliche Konsistorialräte“ den Diözesanbischof als Mitglieder des (Erweiterten) Konsistoriums.
Konsistorium/Erweitertes Konsistorium
Das oberste Beratungsgremium des Bischofs für alle wichtigen Fragen der Leitung der Diözese. Es besteht in Österreich meist aus dem Domkapitel (als Konsultorenkollegium).
Im „Erweiterten K.“ von Linz kommen – bei Wahrung der Rechte des Domkapitels - noch die (geistlichen) AmtsleiterInnen, eine Vertreterin der Frauenkommission und andere vom Bischof berufene Personen hinzu.
(In Deutschland wird gelegentlich auch das Diözesangericht als K. bezeichnet.)
Kurat
Priester zur (beschränkten) Unterstützung der Seelsorge in einer Pfarre (ähnlich einem Kaplan) oder ernannt für eine bestimmte Berufsgruppe (z.B. Feuerwehr-K.).
L
M
Monsignore
Päpstliche Auszeichnung für einen besonders verdienten Weltpriester („Kaplan Seiner Heiligkeit“); erkenntlich an der Priesterkleidung (z.B. violettes Zingulum, Knöpfe).
N
NovizenmeisterIn (NoviziatsleiterIn)
Verantwortliche/r für die Ausbildung von Ordensangehörigen (oft auch für KandidatInnen im Postulat zuständig). Er/sie beurteilt zugleich die Eignung für die jeweilige Gemeinschaft.
Nuntius
Päpstlicher Gesandter, der einerseits die Verbindung zwischen dem Apostolischen Stuhl und den Ortskirchen aufrecht erhält (Information, Beratung, Unterstützung der Bischöfe) und andererseits den Hl. Stuhl gegenüber den staatlichen Behörden und Regierungen vertritt, weshalb er völkerrechtlich diplomatischen Status genießt (vielfach mit Ehrenvorrang als Doyen des Diplomatischen Corps).
O
Als oberste/r NotarIn der Kurie (LeiterIn der Ordinariatskanzlei) zählt zu seinen/ihren vorrangigen Aufgaben die (kirchenrechtliche) Ausfertigung und Herausgabe von Schriftstücken der bischöflichen Verwaltung, ihre eventuell nötige Veröffentlichung im Amtsblatt sowie die Aufbewahrung im Diözesanarchiv.
P
LeiterIn des Pastoralamtes (zur Unterstützung von haupt- und ehrenamtlich Verantwortlichen in den Pfarren sowie zur Koordination und Organisation kategorieller Seelsorge).
Theologisch ausgebildete Frauen oder Männer (Laien, Diakone), die entweder in einer Pfarre unter der Leitung des Pfarrers seelsorgliche Aufgaben wahrnehmen oder in der Kranken-, Alten- oder Gefangenenpastoral tätig sind.
Pastoralkonferenz
Gremium im Dekanat, in dem Fragen einer zeitgemäßen Pastoral besprochen und deren Planung und gemeinsame Ausführung beraten werden. Verpflichtet zur Teilnahme an der Pastoralkonferenz sind alle Welt- und Ordenspriester, die in der Pfarrseelsorge des Dekanates tätig sind, sowie die PfarrassistentInnen, PastoralassistentInnen und hauptamtlichen JugendleiterInnen; berechtigt zur Teilnahme sind die geistlichen Religionslehrer, die Seelsorger in Heimen und Krankenhäusern und Priesterpensionisten im Bereich des Dekanates, ebenso die Diakone.
Diözesanes Gremium, dessen Aufgabe es ist, unter der Autorität des Bischofs all das, was sich auf das pastorale Wirken in der Diözese bezieht, zu untersuchen, zu beraten und dazu praktische Folgerungen vorzuschlagen. Mitglieder sind Kleriker und Laien.
Pater
Anrede eines monastischen Ordensklerikers (kanonikale Orden verwenden in Österreich stattdessen die Anrede: „Herr“/ „Dominus“). Gelegentlich auch als Titel für einen nicht geweihten „Chormönch“ verwendet (z.B. Zisterzienser).
Pfarradministrator
Vom Bischof ernannter Vertreter eines (meist) aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen amtsbehinderten Pfarrers (vgl. c. 539).
Theologisch ausgebildete Frauen und Männer (Laien, Diakone), die in Zusammenarbeit mit einem als Pfarrmoderator beauftragten Priester und dem Pfarrgemeinderat im Auftrag des Diözesanbischofs eigenständige Seelsorgeverantwortung im Dienst der Pfarrgemeinde wahrnehmen und dabei an der Ausübung der Leitungsvollmacht des Priesters mitwirken.
Pfarrer
Priester, dem unter der Autorität des Bischofs mit eigenberechtigter Vollmacht die seelsorgliche Verantwortung umfassender Hirtensorge für die Gläubigen einer Pfarre übertragen wurde. Zusammen mit Laien (Klerikern) übt er für diese Gemeinschaft die Dienste des Leitens, Lehrens und Heiligens aus (Feier der Sakramente, Verkündigung des Evangeliums). Er vertritt die Pfarre nach außen in allen Angelegenheiten.
Pfarrmoderator
Vom Bischof bestimmter Priester, der – mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet – die Seelsorge leitet in Pfarren ohne ernannten Pfarrer, wo aber ein Diakon oder Laie (PfarrassistentIn) in Abstimmung mit ihm wesentliche Leitungsaufgaben unmittelbar vor Ort wahrnimmt.
Pfarrvikar (Kooperator, Kaplan)
Vom Bischof ernannter Priester, der einem Pfarrer als Mitarbeiter im pastoralen Dienst für die ganze Pfarre oder einen Teil davon zugeteilt ist (er kann auch für bestimmte Aufgaben in verschiedenen Pfarren eingesetzt sein). In Abwesenheit des Pfarrers übernimmt er die Leitung der Pfarre.
Pfarrprovisor
Interimistischer Leiter einer vorübergehend freien (vakanten) Pfarre (im CIC administrator paroecialis genannt).
Prälat
- Inhaber ordentlicher Leitungsvollmacht als höherer Oberer, meist auch zur Bezeichnung des Vorstehers (Abt, Propst) einer Ordensgemeinschaft.
- Als Titel die höhere Stufe einer Auszeichnung durch den Hl. Stuhl für Priester durch die Ernennung zum „Päpstlichen Ehrenprälaten“ (früher: „Hausprälaten).
- Titel der Dignitäre des Domkapitels.
Presbyterium
Gemeinschaft der Priester „der“ Diözese (die in diesem Heimatverband inkardinierten Weltpriester) und Gemeinschaft der Priester „in der“ Diözese (alle Priester aus dem Welt- oder Ordensklerus, unabhängig vom je eigenen Heimatverband).
Diözesanes Beratungsgremium, welches das Presbyterium repräsentiert und den Bischof bei der Leitung der Diözese unterstützt. Der Priesterrat beschäftigt sich insbesondere mit Fragen zu Leben und Dienst der Priester und besitzt in einigen Fällen Zustimmungsrechte bei bischöflichen Entscheidungen.
Prior/Priorin
- VorsteherIn (als Höhere/r Oberer/Oberin) einer Ordensgemeinschaft (z.B. „Konventualprior“ mit der Leitungsgewalt eines Abtes).
- Stellvertreter des Abtes/Stellvertreterin der Äbtissin, besonders im Fall von deren Abwesenheit.
Probst
Höherer Oberer einer Chorherren-Gemeinschaft oder Vorsteher eines Kanonikerkapitels (von lat. praepositus , vergleichbar einem Abt).
Provinzial/Provinzoberin
VorsteherIn eines gebietsmäßig umschriebenen Teils (Provinz) einer Ordensgemeinschaft mit mehreren Niederlassungen bzw. Klöstern (z.B. Barmherzige Brüder, Franziskanerinnen, Salesianer Don Bosco etc.).
Q
R
Regens
Leiter des Priesterseminars, der für die Ausbildung der Alumnen zuständig ist und deren Eignung für den priesterlichen Dienst beurteilt. Für die Seminarbewohner besitzt er die Rechte und Pflichten eines Pfarrers.
Regionaldechant
Leiter einer Region (in der Diözese Linz gibt es fünf Regionen), der vom Diözesanbischof auf Vorschlag der Dechanten einer Region auf fünf Jahre ernannt wird.
Regularkanoniker
Ursprünglich Weltpriester, die sich zu einem Gemeinschaftsleben entschlossen und einer Regel (meist des Hl. Augustinus) unterstellt haben (z.B. Augustiner oder Prämonstratenser Chorherren). Kennzeichen sind u.a. der klerikale Charakter als Priestergemeinschaft und das gemeinsame Breviergebet.
RektorIn
- Auf Zeit gewählter und bestellter Vorstand der Katholisch-Theologischen Privatuniversität Linz zur Leitung, Förderung und Koordinierung aller Aktivitäten dieser akademischen Gemeinschaft und zugleich DekanIn der Theologischen Fakultät. Die Wahl des Fakultätskollegiums bedarf der Bestätigung des Bischofs mit Zustimmung der römischen Bildungskongregation.
- Geistlicher Leiter eines Bildungshauses (z.B. Puchberg, Greisinghof) oder eines StudentInnenheimes bzw. Kollegs (z.B. Horn, Salzburg).
- Geistlicher Leiter eines bischöflichen Amtes (z.B. Schulamt, Caritas).
- Superior (Hausoberer) einer Ordenskommunität (z.B. Redemptoristen, Oblaten).
- Geistlicher Leiter einer Priestergemeinschaft oder einer frommen Vereinigung.
S
Seelsorgeraum-KoordinatorInnen
Haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen des Dechants zur Koordinierung übergreifender pastoraler Aufgaben im Seelsorgeraum (= regionale Umschreibung mehrerer benachbarter Pfarren unter Berücksichtigung der Anzahl der Gläubigen zur Kooperation der dafür nach einem Stellenplan vorgesehenen hauptamtlichen SeelsorgerInnen).
Spiritual
Priester, dem im Priesterseminar die geistliche Begleitung der Alumnen im forum internum (Gewissensbereich) obliegt.
Substitut (vicarius substitutus)
Vertreter eines (z.B. wegen Urlaub, Krankenstand) vorübergehend abwesenden Pfarrers.
Suffragan
Ein dem Vorsteher einer Kirchenprovinz (Metropolit) unterstellter Diözesanbischof (der Linzer Bischof ist S. des Erzbischofs von Wien).
Superior
Hausoberer in kleineren Niederlassungen von manchen Orden oder Kongregationen.
nach oben
T
Titularbischof
(oft ein Auxiliarbischof), der auf den Titel eines früher bestehenden, später aber untergegangenen Bistums geweiht wurde (z.B. T. von Lauriacum = Lorch).
U
V
W
X
Y
Zeremoniär
Verantwortlicher zur Vorbereitung und für den Ablauf liturgischer Feiern, besonders von festlichen Pontifikalhandlungen des Bischofs (Abtes oder Propstes).