Fragen und Antworten
Bei der Pfarrgemeinderatswahl gibt es keine Wahlpflicht, aber
jede abgegebene Stimme stärkt aber das vielseitige Engagement in Ihrer Pfarre und motiviert jene Menschen, die sich ehrenamtlich um ein gelingendes Pfarrleben bemühen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle getaufte Katholik/inn/en die im Gebiet der Pfarre Ihren ordentlichen Wohnsitz haben und vor dem 1. Jänner 2022 das 16. Lebensjahr vollendet haben. In manchen Pfarren gilt darüber hinaus, die leicht abweichende Regelung, dass auch jene Personen wahlberechtigt sind, die nach dem 1. Jänner 2022 das 14. Lebensjahr vollendet haben, aber schon gefirmt sind.
Wenn Sie nicht genau wissen, welche Pfarre Ihre Wohnsitzpfarre ist, dann können Sie dies über das Digitale Oberösterreichische Raum-Informations-System (DORIS) des Landes Oberösterreich im Internet herausfinden.
In das Suchfeld die Wohnadresse eingeben und nach erfolgter Suche auf die Karte klicken. Mit einem Klick auf „röm.-kath. Pfarren“ erhalten sie dann Detailinformationen zu ihrer Wohnsitzpfarre.
Wann und wo wird gewählt?
Die Wahl findet in fast allen Pfarren Oberösterreichs am Sonntag, 20. März 2022 statt. Die genauen Orte der Wahllokale und Uhrzeiten für Stimmabgabe sind in den Aushängen und Verlautbarungen der Pfarren ersichtlich und oft auch auf den Internetseiten der einzelnen Pfarren abrufbar.
Wie wird gewählt?
Die Pfarren konnten sich im Vorfeld für eines von drei Wahlmodellen entscheiden.
- Gewählt wird etwa über das KandidatInnen-Modell, bei dem durch Ankreuzen der KandidatInnen am Stimmzettel zumindest die Hälfte der Mitglieder des Pfarrgemeinderates gewählt werden.
- Beim Urwahl-Modell ist der Stimmzettel so gestaltet, dass die Wählenden dazu aufgefordert werden, die Personen ihrer Wahl möglichst eindeutig zu benennen (z. B. Familienname, Vorname, Beruf, Geburtsjahr und Ortsteil). Es werden keine KandidatInnen vorgeschlagen. Nach der Wahl müssen die gewählten Personen noch befragt werden, ob sie die Wahl annehmen.
- Beim Delegierten/KandidatInnen-Modell werden wichtige Gruppen in den Orten eingeladen, aus ihren Reihen Delegierte für den Pfarrgemeinderat zu wählen. Darüber hinaus ist mindestens ein Drittel der Mitglieder des Pfarrgemeinderates durch eine öffentliche KandidatInnen-Wahl oder Urwahl zu bestimmen.
Gibt es auch eine Briefwahl?
Eine Wahl per Briefwahl ist möglich. Wer zu den angegebenen Wahlzeiten verhindert ist, hat die Möglichkeit mittels Briefwahl schon vorher seine Stimme abzugeben. Die Unterlagen müssen dazu vorab in der zuständigen Pfarre abgeholt werden und bis zum Wahlende wieder einlangen.
Muss ich zur Wahl etwas mitbringen?
Falls Sie in der Pfarre nicht ohnehin bekannt sind, ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.
Wie erfahre ich das Wahlergebnis meiner Pfarre?
Das Ergebnis der Pfarrgemeinderatswahl in Ihrer Pfarre wird mittels Aushang bekannt gegeben. Dies geschieht meist noch am Wahltag selbst. Muss bei gewählten KandidatInnen (Urwahl-Modell) erst ein Einverständnis eingeholt werden, kann die Verlautbarung auch bis zu einer Woche in Anspruch nehmen.
Neben einem Aushang sind Informationen zum Ausgang der Wahl auch auf den Websites der Pfarren und in den Pfarrblättern ersichtlich.
Wird in allen Pfarren in Oberösterreich gewählt?
In fast allen Pfarren Oberösterreichs wird gewählt. In manchen Pfarren ist eine Wahl am 20. März 2022 nicht möglich, weil zum Beispiel gerade größere pfarrliche Bauvorhaben laufen und diese unterbrechungsfrei abgeschlossen werden sollen oder weil es durch verschiedene Umstände nicht möglich war, ausreichend KandidatInnen für eine Wahl zu gewinnen.