Statut des Pfarrgemeinderates in der Diözese Linz
Der Pfarrgemeinderat ist jenes Gremium, in dem der "Glaubenssinn des Volkes Gottes" in einer Pfarrgemeinde in rechtlich geregelter Weise ins Wort gebracht wird und Gestalt findet - für konkrete Situationen in der Pfarrgemeinde. Pfarrgemeinderät/innen hören auf die Frohe Botschaft für unsere Zeit, lesen gemeinsam die Bibel und beraten sich, wie die Grundaufträge kirchlichen Handelns Gestalt gewinnen können.
Statut, Geschäftsordnung und Wahlordnung des Pfarrgemeinderates in der Diözese Linz sind die rechtliche Basis für das Wirken des Pfarrgemeinderates. Kirchenrechtlich gehört dieses Dokument zum Partikularrecht der Diözese Linz. Die Regelungen sind verbindlich. Das Dokument gewährleistet für die Betroffenen und Beteiligten Verlässlichkeit und garantiert Rechtssicherheit gegenüber anderen Personen und Einrichtungen. Statut, Geschäftsordnung und Wahlordnung sichern die wichtigsten Abläufe und können nicht alle Einzelfälle regeln.
Wenn Fragen in Ihrem Pfarrgemeinderat auftauchen, sind wir sind gerne bereit, mit Ihnen zusammen den Sinn des Statutes für Ihre konkrete Situation zu überlegen. Rufen Sie uns an!
Abteilung Pfarrgemeinde und Spiritualität
Pfarrgemeinderäte
Kapuzinerstraße 84
4020 Linz
T.: +43 732 7610 3141
Bitte beachten Sie:
Jede Diözese ist ein eigener Rechtsträger. Diese Ordnung gilt nur in der Diözese Linz.