Pfarrliche Pastoralrat

Der Pfarrliche Pastoralrat besteht aus dem Pfarrer als dessen Vorsitzenden, den beiden weiteren Pfarrvorständen, einer beauftragten Person für die Jugendpastoral in der Pfarre und je zwei Entsendeten aus den einzelnen Pfarrgemeinden innerhalb des Pfarrgebiets.