Pfarrlicher Pastoralrat (PPR)

Zusammensetzung
Der PPR setzt sich aus den amtlichen Mitgliedern und jeweils zwei Personen aus jeder Pfarrgemeinde zuammen.
Zu den amtlichen Mitgliedern gehört der Vorstand, die Beauftragten für die Grundfunktionen auf Pfarrebene, ein/e Vertreter:in der Religionslehrer:innen, die Beauftragten für die Jugendpastoral, eine Vertretung der Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen (KBBE) der Caritas, bis zu drei Vertreter:innen der KA Organisationen (KFB, KMB, ...), eine Vertretung des Kath. Bildungswerkes (KBW) und eine Vertretung der Kirchenbeitragsstellen.
Dazu kommen noch jeweils zwei Vertreter:innen aus jeder Pfarrgemeinde, von denen jeweils eine Person ehrenamtlich sein muss.
Aufgaben
"Im pfarrlichen Pastoralrat, ..., werden die seelsorglichen Fragen besprochen, welche die gesamte Pfarre betreffen." (Statut des PPR 2024, §2) Dazu stimmt der PPR das Pastoralkonzept ab, das derzeit erarbeitet wird, und versucht es in den seelsorglichen Alltag zu integrieren. Im PPR werden Schwerpunkte der seelsorglichen Arbeit besprochen und festgelegt, damit das Gesamte nicht aus dem Blick kommt und - wenn auch manches nicht in jeder Pfarrgemeinde möglich ist - die Pfarre doch ihre Aufgaben wahrnehmen kann.
Geschäftsführung
Bei der konstituierenden Sitzung wählten die Mitglieder des PPR Frau Elisabeth Wöss (PTG Treffling) zur Obfrau und Herrn Andreas Weber (PTG Hagenberg) zu ihrem Stellvertreter. Die beiden bilden gemeinsam mit dem Vorstand die Geschäftsführung des PPR und bereiten die Sitzungen gemeinsam vor.