Der Weg zurück in die Kirche ist kein steiniger und mühseliger. Wenn man sich entschieden hat, wieder in die Kirche einzutreten, sollte man den Kontakt zu einem/r Seelsorger*in suchen.
Nach einem Gespräch wird das Ansuchen an das bischöfliche Ordinariat gestellt und dieses stimmt dem formellen Akt zu.
Nach dem juristischen Vorgang wird man offiziell wiederaufgenommen.
Man kann dieses Ritual ganz persönlich oder im kleinen Rahmen mit zwei Zeug*innen im Pfarrbüro oder auch während eines Gemeindegottesdienstes oder bei einer Familienfeier begehen.
Zu entkräften sind auch falsche Gerüchte, dass man den Kirchenbeitrag ab dem Zeitpunkt des Austrittes nachzahlen muss. Einzige Voraussetzung für einen Wiedereintritt ist die persönliche Bereitschaft dafür.