Bei der Feier öffentlicher Gottesdienste der Katholischen Kirche sind ab Veröffentlichung dieses Schreibens bis auf Weiteres in allen Pfarren und pastoralen Orten im gesamten Gebiet der Diözese Linz zusätzlich zu den Vorgaben der Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste (in der jeweils gültigen Fassung) verpflichtend folgende Präventionsmaßnahmen einzuhalten:
Mit Nachdruck wird an die verbindliche Einhaltung der Abstands-Regelungen sowie der Hygienemaßnahmen der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz erinnert. Der unterstützende Einsatz eines Willkommensdienstes hat sich sehr bewährt und sollte bei den öffentlichen Gottesdiensten gesichert sein.
Linz, am 07.07.2020
Severin Lederhilger
Generalvikar