Freitag 27. Dezember 2024

Kirchliche Maßnahmen für Gottesdienstfeiern im Bezirk Urfahr

Bitte um Beachtung!!

Auf Grund der aktuellen Entwicklungen der Coronainfektionen in unserem Bezirk ist bei Versammlungen in geschlossenen Räumen, somit auch bei den Gottesdiensten, erhöhte Vorsicht geboten.

Der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, ist unbedingt einzuhalten!

Den Gottesdienstbesuchern wird das Tragen von Mund-Nasenschutz, v.a. beim Betreten und Verlassen der Kirche, dringend empfohlen!

 

Zwettl an der Rodl, 02.07.2020 - P. Wolfgang Haudum, Pfarrprovisor

 

 

 

 

Wegen der verschärften Corona-Situation im Bezirk Urfahr-Umgebung hat die Diözesanleitung für Pfarren und pastorale Orte in den betroffenen Bezirken vorerst bis zum 10. Juli 2020 Vorsichtsmaßnahmen angeordnet.

Im Zusammenhang mit dem aktuell vermehrten Auftreten von Covid-19-Infektionen in den Bezirken Linz-Stadt, Linz-Land, Urfahr-Umgebung, Wels-Stadt und Wels-Land erging von der Oberösterreichischen Landesregierung der dringende Appell, bis zum kommenden Freitag, 10. Juli 2020, Versammlungen und Veranstaltungen allgemein einzuschränken oder abzusagen. Auch die Glaubensgemeinschaften wurden von Landeshauptmann Thomas Stelzer aufgerufen, ihre Zusammenkünfte möglichst einzuschränken.

Daher werden seitens der Diözese Linz für die Pfarren und pastoralen Orte in den betroffenen Bezirken vorerst bis zum 10. Juli 2020 – zusätzlich zu den bestehenden Vorgaben der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste (vom 20. 6. 2020) – spezielle Vorsichtsmaßnahmen angeordnet. So müssen die für diesen Zeitraum geplanten Feiern der Erstkommunion und Firmung erneut verschoben werden; Pfarrfeste oder vergleichbare Veranstaltungen können nicht stattfinden. KommunionspenderInnen müssen zusätzlich zur Desinfektion der Hände wieder einen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden.

Weiters wird zum Schutz der Allgemeinheit dringend empfohlen, bei allen Treffen in geschlossenen Räumen den Mund-Nasen-Schutz zu verwenden, auch im Kirchenraum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (insbesondere beim Betreten und Verlassen des Gotteshauses), den Gesang im Gottesdienst zu reduzieren und vor allem während des Kommuniongangs oder bei anderen Bewegungen im Raum nicht zu singen, von der Mundkommunion Abstand zu nehmen und auf die Befüllung von Weihwasserbecken zu verzichten. Ebenso dringend wird empfohlen, Hochzeiten und Begräbnisse nur in einem überschaubaren, kleineren Rahmen zu feiern.

Pfarre Zwettl an der Rodl
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