Bischof Manfred Scheuer ordnet daher für die Diözese Linz Folgendes an:
- Versammlungen aller Art (in geschlossenen Räumen und im Freien) bedeuten ein hohes Übertragungsrisiko und sind bis auf weiteres abzusagen.
- Gottesdienste finden daher ab Montag, 16.3.2020 ohne physische Anwesenheit der Gläubigen statt. Doch die Kirche hört nicht auf zu beten und Eucharistie zu feiern. Die Priester sind aufgerufen, die Eucharistie weiterhin für die ihnen anvertrauten Gläubigen und für die Welt zu feiern. Die Gläubigen sind eingeladen, über Medien teilzunehmen (Radio, Fernsehen, Onlinestream ...) und sich im Gebet zuhause anzuschließen.
Obwohl diese Regelung erst mit Montag in Kraft tritt, können Pfarrverantwortliche für die Feier des kommenden Sonntags entscheiden, ob sie diese neue Regelung bereits vorwegnehmen.
- Sämtliche aufschiebbare Feiern (Taufen, Hochzeiten etc.) sind zu verschieben.
- Begräbnisse sollen im kleinsten Rahmen bzw. außerhalb des Kirchenraumes stattfinden. Das Requiem, bzw. andere liturgische Feiern im Zuge des Begräbnisses, sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
- Weitere Versammlungen (Gruppenstunden, Sitzungen, Sakramentenvorbereitungen, Bibelkreise, Gebetsrunden, Exerzitien ...) sind abzusagen.
- Kirchen sind zum persönlichen Gebet tagsüber offen zu halten.
Diese Anweisungen sind den Gläubigen verpflichtend am kommenden Sonntag im Gottesdienst, bzw. wenn diese bereits abgesagt wurden, durch Aushang im Schaukasten und über die pfarrlichen Medien mitzuteilen.
Update 21. April 2020: