Entwicklung nach Erhalt des Bescheids
(Bild: Muttergottes aus Speckstein von Albitar Feras)
Die anderen begannen sofort mit der Suche nach einer anderen Unterkunft in unserer Umgebung, denn nach spätestens 4 Monaten musste der bisherige Platz frei gemacht sein, da nach dieser Zeit die sog. Grundversorgung entfällt. Sobald eine Wohnmöglichkeit gefunden war, erfolgte die Anmeldung beim Meldeamt in der jeweiligen Gemeinde/Magistrat und zugleich auch das Ansuchen um die Mindestsicherung bei der entsprechenden Behörde bzw. auch um eine Arbeitsmöglichkeit beim AMS, was fast immer aussichtslos ist.