Friedhof
Friedhofsordnung
Die diözesane Friedhofsordnung gilt für alle Friedhöfe, die
a) Eigentum eines kirchlichen Rechtsträgers der Diözese Linz sind (wie z.B. einer Pfarrkirche oder Stiftung) oder
b) Eigentum einer Gemeinde sind, aber von einem kirchlichen Rechtsträger auf Grund einer rechtswirksamen Vereinbarung unter ausdrücklichem Hinweis auf die Anwendbarkeit dieser diözesanen Friedhofsordnung verwaltet werden.
(Diözesane Friedhofsordnung 2010, I. Geltungsbereich)
Im Anhang zur Diözesanen Friedhofsordnung finden Sie die Tarifordnung der Pfarre Wartberg.
Friedhofsordnung Wartberg 2022
Friedhofgebühren
Grabgebühren seit 01.04.2022
Einzelgrab | € 15,89 |
Doppelgrab | € 28,59 |
Wandeinzelgrab | € 19,06 |
Wanddoppelgrab | € 33,89 |
Urnengrab | € 15,89 |
Gruft | € 52,95 |
Die Gebühren sind für ein Jahr gerechnet und werden (in doppelter Höhe) alle zwei Jahre in Rechnung gestellt.