Sehr strenge Corona-Maßnahmen ab 21.9.2020
folgende Präventionsmaßnahmen angeordnet:
- Der Mindestabstand der Gläubigen zueinander beträgt mindestens 1 Meter (zu haushaltsfremden Personen; Pflicht zum Abstand gilt nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen)
- Mund-Nasen-Schutz während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes
- Desinfektionsmittel wird bereitgestellt
- Reduzieren von Gesang!
- Für öffentliche Gottesdienste im Freien sind Sitzplätze für alle zur Verfügung zu stellen
Bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass (Trauungen, Taufen, Begräbnisse, Erstkommunionen, Firmungen, Priesterweihen etc.) ist zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen ein Präventionskonzept zu erarbeiten. Die Einhaltung ist durch eine/n Präventionsbeauftragte/n sicherzustellen.