Strenge Corona-Schutzmaßnahmen ab 7. Juli
Am 7. Juli 2020 erging daher ein Erlass von Diözesanbischof Manfred Scheuer an alle Pfarren und pastoralen Orte im Gebiet der Diözese Linz. Darin sind Präventionsmaßnahmen festgehalten, die ab sofort und bis auf Weiteres – zusätzlich zu den Vorgaben der Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste – verpflichtend einzuhalten sind.
So müssen etwa alle Mitfeiernden der Gottesdienste beim Betreten und Verlassen der Kirchen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser darf während des Sitzens in der Bankreihe abgenommen werden. Der gemeinsame Gesang im Gottesdienst ist auf ein Minimum zu reduzieren und soll vor allem während des Kommuniongangs oder bei anderen Bewegungen im Raum unterbleiben. Die Austeilenden der Kommunion müssen neben der vorgeschriebenen Desinfektion der Hände zusätzlich wieder einen Mund-Nasen-Schutz verwenden.
Mit Nachdruck erinnert wird im Schreiben der Diözesanleitung auch an die verbindliche Einhaltung der Abstands-Regelungen sowie der Hygienemaßnahmen der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz. Hingewiesen wird weiters darauf, dass sich der unterstützende Einsatz eines Willkommensdienstes sehr bewährt hat und bei öffentlichen Gottesdiensten gesichert sein sollte.