Hochzeit

Sie haben sich entschlossen, kirchlich zu heiraten. Wir freuen uns sehr über Ihren Entschluss. Für eine kirchliche Feier ist wichtig, dass Sie gewillt sind, Ihrer Ehe auf Fundament des christlichen Glaubens zu leben, dass Sie einander das „Sakrament der Ehe“ spenden wollen und sich Ihr Miteinander im Vertrauen auf das Mitgehen Gottes gestaltet.
Zwei Menschen erfahren intensive Beziehung, sind miteinander glücklich. Sie werden Ihre Beziehung und Liebe, den schon bis dato gemeinsamen Weg, wie auch Hoffnungen und Ängste auf Zukunft beim Trauungsgottesdienst feiernd vor Gott tragen.
Um Ihnen die weiteren Schritte etwas zu vereinfachen, haben wir hier einen kleinen Wegweiser zusammengestellt. Bitte denken Sie daran, dass Sie für die kirchliche Trauung alle Schritte rechtzeitig unternehmen!
Wo können sie sich anmelden?
Bitte melden Sie sich möglichst etwa 6 Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin in der Pfarre an (umso früher, desto stressfreier laufen die Vorbereitungen und desto höher ist die Chance auf Ihren "Wunschtermin").
In unserer Pfarre können Sie sich jederzeit telefonisch anmelden: 07256 / 8845
Mitzunehmen zur Anmeldung:
Wir ersuchen Sie, folgende Dokumente mitzunehmen: Taufschein von Braut und Bräutigam, wenn Sie schon standesamtlich verheiratet sind, bringen Sie bitte auch die Trauungsurkunde mit – wenn die Feier am Standesamt erst folgt, bringen Sie die Eheurkunde unbedingt vor dem Trauungsgottesdienst in die Sakristei (am besten dazu einen Trauzeugen damit beauftragen).
Mit Pfarrer Friedrich Lenhart wird ein Gesprächstermin ausgemacht. Gemeinsam wird ein Trauungsprotokoll angelegt und unterfertigt – dafür ist die Anwesenheit von Braut und Bräutigam nötig.
Gemeinsam nehmen Sie an einer Form der in der Diözese angebotenen Ehevorbereitungskursen teil. Prospekte und Termine finden Sie am Schriftenstand unserer Pfarrkirche und im Pfarrbüro.
Anschließend folgt ein ausführliches Gespräch mit Ihrem Trauungspriester
Einzelpunkte, die oft gefragt werden
Gestaltung des Gottesdienstes:
Die Feier wird in der Regel als Wortgottesdienst durchgeführt. Grundsätzlich ist die Gestaltung als Messfeier nur dann sinnvoll, wenn die Brautleute, wie auch der überwiegende Teil der Mitfeiernden eine persönliche Beziehung zur Messe haben (andernfalls wäre es einerseits eine Überforderung und wird dann als "fad" empfunden). Den Grund-Ablauf können Sie unten durchsehen, die genaue Gestaltung besprechen Sie bitte mit Ihrem Trauungspriester.
Musik bei der Trauung ( besonders wenn dabei auch Eucharistie gefeiert wird)
Bei der Trauung handelt es sich um ein Sakrament und sie ist manchmal auch mit einer Eucharistiefeier verbunden.
Dazu die Richtschnur: Gehe ich auch während des Jahres zur Eucharistiefeier?
Das gilt besonders für die musikalische Gestaltung des Trauungsgottesdienstes.
Im Gottesdienst gibt es Teile, die gebetet oder gesungen werden, die nicht willkürlich mit Liedern („Liebesliedern", „Liedern, die gerade „in" sind - von Beatles, den Seern usw.) besetzt werden können.
Die Lieder müssen dem entsprechen, was in der Messe zum Ausdruck kommt.
Auf jeden Fall müsste der Liedplan mit dem Trauungspriester so rechtzeitig besprochen werden, dass eine Änderung noch möglich ist.
Es gibt sehr gute Musiker, aber sie müssen deshalb noch nicht fähig sein, eine solche kirchliche Feier zu gestalten.
Sicher sind Sie, wenn Sie zur musikalischen Gestaltung des Trauungsgottesdienstes Musiker bzw. Chöre nehmen, die auch sonst in Kirchen Gottesdienste gestalten wie z.B. den Trattenbacher Hochzeitschor.
Auf Trauungen, die eine religiöse, in sich geschlossene Feier sind, freue ich mich.
Blumenschmuck: Der Blumenschmuck in der Kirche wird zu Ehren Gottes aufgestellt. Unsere Pfarrkirche wird im Regelfall am Freitagnachmittag – je nach Jahreszeit – mit frischen Blumen geschmückt. Wenn Sie für Ihre Trauung eine andere Blumengestaltung selbst übernehmen wollen, ist dies gerne möglich – bitte besprechen Sie dies mit der zuständigen Kirchenschmückerin (Frau Theresia Eibl (07256 8679) ab.
Eine Bitte: keine Blumen in den Sesselreihen.
Blütenblätter oder Reis dürfen nicht gestreut werden.