
Haus- und Gebührenordnung für das Pfarrheim der Pfarrgemeinde Taiskirchen
Liebe Gäste!
In unserem Pfarrheim der katholischen Pfarrgemeinde Taiskirchen heißen wir Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen, dass Sie sich hier wohlfühlen.
Das Haus soll für alle die hier zusammenkommen ein Ort der Begegnung sein – für Gespräche, Bildungs- und Freizeitveranstaltungen, Feste und Feiern. Ein Ort der Kommunikation für Einzelpersonen, Gruppen und Vereine, die Gemeinschaft suchen und pflegen.
Von besonderer Bedeutung sind die Veranstaltungen der Pfarrgemeinde, aber darüber hinaus steht das Haus allen offen und kann für Feiern, private Gruppen und von Vereinen gemietet werden, deren Grundhaltung vereinbar ist mit dem Geist, der in einer kirchlichen Einrichtung erwartet wird.
Damit die Atmosphäre, die dieses Haus ausstrahlt, erhalten bleibt und von vielen genutzt werden kann, bitten wir Sie nachfolgende Hinweise sorgfältig zu beachten.
Sauberkeit und Ordnung
· Jede Person, die das Pfarrheim benützt, wird ersucht, die Räumlichkeiten und das Inventar schonend zu behandeln und die Räumlichkeiten so zu verlassen, wie man sie anzutreffen wünscht.
Bei Gruppen ist dem Pfarrbüro eine hauptverantwortliche Person zu melden.
· Im gesamten Gebäude gilt absolutes Rauchverbot.
· Reinigung: Alle Gruppen und Mieter müssen sämtliche benutzten Räumlichkeiten sauber und besenrein, wenn nötig gewischt, verlassen.
Toiletten sind ebenfalls zu reinigen. (Putzutensilien sind im Putzraum im UG gelagert)
Bei Küchenbenützung sind sämtliche Utensilien an ihren ursprünglichen Platz sauber zurückzulegen.
Die Küchenordnung ist einzuhalten.
· Die geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere des Brandschutzes sind einzuhalten.
· Die hauptverantwortliche Person haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die durch ihn oder durch seine Gäste bzw. Teilnehmer:innen an seiner Veranstaltung entstehen.
· Festgestellte oder entstandene Schäden sind unverzüglich in dem Pfarrbüro zu melden.
· Der Mieter/die Mieterin (hauptverantwortliche Person) hat dafür Sorge zu tragen, dass während einer Veranstaltung keine unberechtigten Personen Zutritt zum Pfarrheim erhalten.
· Nach der Veranstaltung müssen alle Fenster und Türen verschlossen, sowie alle elektrischen Geräte abgeschaltet werden.
· Falls ein Mieter einen Schlüssel für das Pfarrheim erhält, darf dieser grundsätzlich nicht weitergegeben werden – (bei Verlust ist ein Kostenersatz von € 600,- zu bezahlen).
· Bei einer Benützung durch Minderjährige ist eine erwachsene Person namhaft zu machen, welche die Verantwortung übernimmt. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (Alkoholausschank, Ausgehzeiten) sind natürlich einzuhalten.
· Heizung: Die Raumtemperatur ist unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks und eines sparsamen Energiebedarfs entsprechend niedrig zu halten.
Der Bedarf einer Heizung ist rechtzeitig (ein bis zwei Tage vorher) separat im Pfarrbüro anzumelden.
· Mitgebrachte elektrische Heizgeräte dürfen nicht verwendet werden.
· Tische und Stühle, die aus dem Möbellager (Tür hinter dem Vorhang im Pfarrsaal) genommen werden, müssen dorthin zurückgebracht werden. Bitte Stapelung und Lagerung beachten.
· Zur Bedienung der Trennwände im Saal ist eine Einschulung erforderlich.
·Garderobe – Schuhe:
Das Obergeschoß darf nur mit Hausschuhen betreten werden.
Für abgelegte Garderobe wird keine Haftung übernommen.
· Fundgegenstände werden ca. monatlich entsorgt.
· Vorplatz- bzw. Gartenbenutzung:
Für die Vorplatznutzung dürfen keine Tische und Stühle aus den Innenräumen verwendet werden! (geeignetes Sitz- und Tischmobiliar ist vom Veranstalter selbst zu besorgen)
· Bezüglich Nachtruhe gelten die ortsüblichen Regelungen
Veränderungen im Haus:
· Über grundsätzliche Veränderungen im Pfarrheim entscheidet ausschließlich das Pfarrbüro bzw. die Pfarrgemeindeleitung
· Bei kurzzeitigen Veränderungen in Form von ausschmücken der Räume oder anbringen von Bildern für eine Veranstaltung ist darauf zu achten, dass nach der Veranstaltung alles wieder rückstandsfrei in den Originalzustand versetzt wird. Die Verwendung von Nägeln und dergleichen an Decken, Wänden und Türen ist nicht gestattet.
Gebührenordnung für Pfarrheimnutzung
Folgende Räume stehen zur Verfügung:
OG: Jugendraum
EG: Garderobe, Großer Saal, kleiner Saal, Küche; Foyer, Möbellager, WC
UG: Multifunktionsraum, Werkraum, Putzmittelraum, WC
Richtlinien zur Pfarrheimnutzung
· Für die Belegung ist das Pfarrbüro zu kontaktieren:
Öffnungszeiten: Dienstag 9:00 bis 11:00 und Freitag von 15: bis 17:00
Telefon: 07764/8406 od. Mobil 0676/87766421
Email: pfarre.taiskirchen@dioezese-linz.at.
Für die Übergabe und Abnahme ist das Pfarrbüro zuständig.
Veranstaltungen der Pfarrgemeinde haben Vorrang.
Parteipolitische Veranstaltungen oder solche, die der christlichen Lehre zuwiderlaufen, sind ausgeschlossen.
Raumreservierungen können jederzeit getätigt werden, fixe Terminzusagen für außerkirchliche Gruppen und Veranstaltungen können erst 3 Monate vor der geplanten Veranstaltung getroffen werden.
Benützungsgebühren:
· Für kirchliche Gruppen der Pfarrgemeinde, Veranstaltungen im pfarrlichen bzw. gemeinnützigen Interesse ist die Benutzung grundsätzlich gebührenfrei.
Ansonsten gilt Nachstehendes:
Allgemeine Nutzung (Normaltarif)
ganztags pro Raum: € 40.-
ganztags alle Räume: € 100.-
halbtags od. abends pro Raum: € 25.-
halbtags od. abends alle Räume: € 70.-
Küchennutzung: € 20.-
Veranstaltungen von Taiskirchner Vereinen, bei denen Einnahmen erzielt werden
und sonstigen privaten Veranstaltungen von Taiskirchner:innen (ermäßigter Tarif)
ganztags pro Raum: € 25.-
ganztags alle Räume: € 70.—
halbtags od. abends pro Raum: € 15.-
halbtags od. abends alle Räume: € 50,--
Küchennutzung: € 20.--
Bei Taiskirchner Vereins-Veranstaltungen ohne Einnahmen wird als Anerkennung für erbrachte Leistungen im Rahmen von Pfarrgemeindeveranstaltungen keine Gebühr verrechnet.
Für unvorhersehbaren, dringenden Bedarf der Pfarrgemeinde kann es zu Einschränkungen kommen.
Gültigkeit der Hausordnung
· Die Hausordnung ist für jede Besuchsperson bindend.
· Während den Veranstaltungen ist der Mieter/die Mieterin verpflichtet, auf das Einhalten der Hausordnung durch alle Besucher zu achten.
· Die Haus- und Gebührenordnung tritt durch PGR-Beschluss mit Wirkung von 17. 3. 2025 in Kraft.
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Wir wünschen Euch
angenehme Stunden in unserem Pfarrheim
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