Der Tod hat uns einen lieben Menschen entrissen
Den Menschen würdig verabschieden
Wenn man den Sterbenden begleitet hat und sein Sterben miterlebt hat, ist die Zeit, vom Verstorbenen persönlich Abschied zu nehmen. Die soll auch durch ein Gebet begleitet werden.
Die Begräbnisfeier oder Verabschiedung hilft uns, den Trennungsschmerz gemeinsam leichter zu ertragen, und ist ein feierlicher Abschied vom Verstorbenen. Es soll keine "Entsorgung" einer Leiche sein oder ein Verdrängen des Todes, der zum Leben gehört. Daher soll man die Feier des Abschieds nicht vor der Öffentlichkeit verstecken, sondern in Würde gemeinsam den Verstorbenen unser Lebewohl zu sagen.
Das Begräbnis oder die Verabschiedung vorbereiten
In Zusammenwirken mit der Bestattung wird mit dem zuständigen Pfarramt der Begräbnis- oder Verabschiedungstermin vereinbart. Zur Vorbereitung der kirchlichen Feier empfiehlt es sich, mit dem zuständigen Priester oder Begräbnisleiter in einem Gespräch die Begräbnismesse und die Feier am Friedhof zu besprechen. Hinweise auf den Lebenslauf des Verstorbenen sind dafür eine wertvolle Hilfe.
Totenwache:
Nach alter Tradition ist das gemeinsame Gebet für den Verstorbenen am Vorabend empfehlenswert, zu dem die Angehörigen, Nachbarn und Freunde zusammenkommen. Dies kann auch in einer Kapelle (Margaretenkapelle) geschehen.
Begräbnismesse:
In der Begräbnismesse werden der Tod und die Auferstehung des Herrn Jesus Christus gefeiert, dem der Verstorbene durch die Taufe verbunden ist. (In der Stadtpfarre Steyr ersuchen wir, nach Möglichkeit die Messe um 8,00 Uhr, am Morgen des Begräbnistages für die Begräbnismesse zu wählen, da nur ein einziger Priester für alle Gottesdienste zur Verfügung steht und am Tag nur eine einzige Messe gefeiert werden soll.)
Begräbnis- oder Verabschiedungsfeier:
Diese Feier ist der letzte Abschied, bei der wir vom Verstorbenen Abschied nehmen und ihn auf dem letzten Weg begleiten.
Das kirchliche Begräbnis
ist ein Recht der Getauften, die in der Gemeinschaft mit der Kirche gestorben sind. Sollte ein Getaufter aus der Kirche ausgetreten sein, kann kein kirchliches Begräbnis gewährt werden. Das ist vor allem für die Angehörigen, die oft gläubige Menschen sind, ein großes Problem. Und die Kirche sieht es als ihre Aufgabe, die Trauernden in ihrem Leid auch in dieser Situation zu begleiten. Darum bietet die Kirche auch zur Verabschiedung des Verstorbenen die Begleitung der Trauernden in einer Abschiedsfeier an, in der die Verkündigung des tröstenden Wortes Gottes und das fürbittende Gebet für die Trauernden und den Verstorbenen im Mittelpunkt stehen.
Begraben oder Verbrennen
Nach alter kirchlicher Tradition, die auf die alttestamentlichen Wurzeln und auf den allgemeinen Brauch im römischen Reich zurückgeht, soll der Leib des Verstorbenen nach seinem Tod in der Erde beigesetzt werden. Der Tod wird wie ein Schlaf auf die Auferweckung von den Toten hin gesehen. Im 16. Jh. wurde deshalb der Friedhof in Steyr auch als "Schlafhaus" bezeichnet. Deshalb gibt die Kirche der Erdbestattung nach wie vor den Vorzug, weil sie auch dem Begräbnis des Herrn nahe kommt. Verbrennung gibt es vor allem in östlichen Kulturen und wurde bei uns ursprünglich aus Opposition zur Kirche eingeführt. Mit Rücksicht auf die Christen östlicher Kulturen wurde die Brandbestattung von der Kirche auch bei uns in der alten Welt gestattet.
Das Grab:
Für die Auswahl der Grabstätte wenden Sie sich bitte an die Friedhofverwaltung (Kontakt siehe unter "Pfarre").
Kosten:
Für ein kirchliches Begräbnis wird nach unseren Informationen in Steyr über die Bestattungsinstitute ein Betrag (Stolgebühr) von € 80.- eingehoben.
Bei weiteren Fragen rufen Sie bitte im Pfarramt an: 07252/52059