Ich möchte zur Kirche zurückkehren
- Wenden Sie sich an Ihr Pfarramt oder an einen Priester Ihres Vertrauens. Wir wissen, dass Vertrauen und Verständnis für Gewissensnöte bei einem solchen Schritt Voraussetzung sind
- Mit dem Priester sind Gesprächstermine zu vereinbaren.
- Weiter ist mit dem Priester ein Ansuchen um Wiederaufnahme in die volle kirchliche Gemeinschaft an das Bischöfliche Ordinariat zu richten. Die Abwicklung liegt aber im allgemeinen beim aufnehmenden Pfarramt.
- Nach einer Anzahl von Glaubensgesprächen, die individuell ablaufen, findet mit Zustimmung des Ordinariates in einer kleinen Feier die Wiederaufnahme in die Gemeinschaft der Kirche statt. Der Bewerber legt bei dieser Feier das Glaubensbekenntnis ab und wird von der Exkommunikation losgesprochen. Das Bußsakrament erfolgt außerhalb der Feier.
- Mit dieser Wiederaufnahme in die Kirche wird der Bewerber wieder in alle Rechte und Pflichten eingesetzt.
Bei weiteren Fragen rufen Sie bitte im Pfarramt an (07252/52059) oder schicken Sie eine E-Mail.