Ankündigung des kirchlichen Festkalenders am 6. Jänner
Am Fest der Erscheinung des Herrn wird vermehrt ein alter Brauch wieder aufgegriffen. Vor dem Segen zur Entlassung verkündet der Diakon oder ein Kantor feierlich, an welchen Tagen den neuen Jahres die großen beweglichen Feste des Kirchenjahres gefeiert werden, angefangen von Ostern und der Vorbereitung durch die Bußzeit und die folgende fünfzigtägige Festzeit bis Pfingsten bis hin zum nächsten 1. Adventsonntag.
Die Festankündigung am Hochfest der Erscheinung des Herrn geht auf das 4. Jahrhundert zurück, als das 1. Konzil von Nizza 325 für das ganze Römische Reich einen einheitlichen Ostertermin bestimmte. Die Berechnung dieses Datums (später auch der davon abhängigen beweglichen Feste) wurde der Kirche von Alexandrien übertragen, die es allen anderen Kirchen, auch dem Bischof von Rom, mitteilte, und zwar im so genannten Osterfestbrief, der alljährlich an Epiphanie veröffentlicht wurde.