Aufgaben des Pfarrgemeinderates
DER PFARRGEMEINDERAT
ist für das Leben der Pfarrgemeinde und die Erfüllung ihrer Aufgaben mitverantwortlich.
Er hat ein der pfarrlichen Lage angepasstes Seelsorgskonzept zu erstellen und das pfarrliche Vermögen zu verwalten.
Er repräsentiert die Pfarrgemeinde nach außen.
Er sorgt entsprechend diözesaner Leitlinien für die Bildung kirchlicher Organisationen und Gruppen und betreut deren Arbeit.