Alle fünf Jahre werden von der Pfarrgemeinde neue Pfarrgemeinderats-Mitglieder gewählt.
Die Einrichtung der Pfarrgemeinderäte ist eine Folge des 2. Vatikanischen Konzils.
Dessen Mitglieder setzen sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Personen der Pfarre zusammen.
Der PGR ist der zentrale Kommunikationsmittelpunkt der Pfarre, wobei die wesentlichen Fragen der Seelsorge und der Organisation besprochen werden.
Als Leitungsgremium berät der Pfarrgemeinderat in regelmäßigen Sitzungen, was zu tun ist, legt Ziele und Prioritäten fest, plant und beschließt die dazu erforderlichen Maßnahmen, sorgt für deren Durchführung und überprüft die Arbeit, ihre Zielsetzung und Entwicklung.
Falls Sie Anregungen, Wünsche aber auch Kritik vorbringen möchten, kontaktieren Sie einfach einen unserer Pfarrgemeinderäte.
Diese werden ihre Anliegen gerne bei der nächsten Sitzung einbringen.