Margareta-Patrozinium: Eine alte Urkunde erlangt neue Bedeutung
Das Jakobus-Patrozinium (25. Juli) der Pfarrkirche Seewalchen weist zurück auf das 9. und 10. Jahrhundert. Eine Ablassurkunde aus dem Jahr 1491 erwähnt jedoch zusätzlich ein Patrozinium zur Heiligen Margareta (20. Juli). Dieses ist in der Geschichte offensichtlich wieder in Vergessenheit geraten.
Der Pfarrgemeinderat hat dieses historische Dokument zum Anlass genommen, sich der Heiligen Margareta zu erinnern und das Patrozinium wieder einzusetzen. „Es ist für mich ein Zeichen der Zeit, Frauen in der Kirche sichtbar zu machen und ihre Rollen zu stärken“, sagt Markus Himmelbauer, Leitender Seelsorger der Pfarre Seewalchen. „Neben dem Marienwallfahrtsort Attersee gibt es keine Pfarrkirche in unserem Dekanat mit einer weiblichen Patronin. Ich halte es symbolisch für sehr wichtig, dass wir nun dieses Zeichen setzen.“
Ein Zeichen für die Zukunft
Dokumentiert durch eine historische Urkunde, die im Archiv der Benediktiner-Abtei Michaelbeuern (Salzburg) aufbewahrt ist, hat auch das Bischöfliche Ordinariat Linz im Schematismus das neue Patrozinium offiziell vermerkt. Schon 1427 ist eine Altarweihe zur Heiligen Margareta überliefert und aus der Epoche der Ablassurkunde befindet sich noch heute eine gotische Statute der Heiligen auf dem Hochaltar. „Wir haben den geistlichen Grundstein unserer Gemeinschaft neu gefestigt“, sagt Pfarrassistent Himmelbauer: „Wie dieser nun neue Frucht tragen und in die Herzen der Menschen eingehen wird, das ist wohl eine Frage von Jahrzehnten, ja Jahrhunderten. Für unsere Kirche hoffe ich jedenfalls, dass es nicht nur bei der Wertschätzung der Frauen auf dieser symbolischen Ebene bleibt.“
Mitarbeiter gesucht
Der Anlass der historischen Urkunde ist aktuell wie heute: Es werden Mitarbeiter für die Kirche gesucht! 1439 wurde der aktuelle Kirchenbau begonnen. Und obwohl 1486 eine Inschrift am Triumphbogen das Ende der Bauarbeiten bezeichnet, werden 1491 – mehr als 50 Jahre nach Baubeginn! – immer noch Gläubige gesucht, die zu Jakobi und zu den Festen Mariä Reinigung und Mariä Empfängnis an „Mauern und Schmuck“ Hand anlegen. Diesen wird ein Nachlass von hundert Tagen Sündenstrafen zugesagt. „Diese Worte gelten für alle zukünftigen Zeiten.“
Der Text der Urkunde
Raimundus, Episcopus Gurcensis, Sanctissimi (divina providentia) D. N. Papae Referendarius domesticus eiusdemque et sedis Apostolicae ad Almaniam (i. e. Germaniam) Legati de latere Nuntius et Orator, precibus Joannis Riedinger, rectoris ecclesiae in Seebalhen, annuens, ut ecclesia sanctorum Jacobi et Margarethae in Seebalhen congruis frequentetur honoribus ac in suis structuris et aedificiis reparetur, necnon Christifideles eo libentius devotionis causa ad eandem confluant, auctoritate Innocentii, divina providentia Papae octavi, omnibus et singulis vere poenitentibus et confessis, dictam ecclesiam in diebus festivitatum S. Jacobi, Purificationis et Conceptionis Virginis Mariae ac Dedicationis eiusdem ecclesiae devote annuatim visitantibus et ad praemissa (aedificia et ornamenta) manus adiutrices porrigentibus, singulis festivitatum huiusmodi diebus, centum dies de iniunctis eis poenitentiis misericorditer in Domino relaxat. Praesentibus (literis) perpetuis futuris temporibus duraturis
Nürnberg, 6. April 1491
Raimund, Bischof von Gurk, unseres nach Göttlicher Vorsehung allerheiligsten Herrn Papstes persönlicher und des Apostolischen Stuhls Beauftragter in Deutschland, Gesandter und Fürsprecher, auf die Bitten von Johann Riedinger, Kirchenrektor in Seewalchen, damit die Kirche des Heiligen Jakobus und der Heiligen Margareta in Seewalchen mit gebührenden Ehren besucht und in ihren Mauern und Baulichkeiten wiederhergestellt werden sollen, damit die Gläubigen umso lieber und mit Hingabe dorthin zusammenkommen. Mit der Autorität von Innozenz, durch Gottes Vorsehung achter Papst, stimme ich zu, dass jedem Einzelnen, der wirklich bereut und Buße tut und in besagter Kirche an den Festtagen des Heiligen Jakobus, der Reinigung und der Empfängnis der Jungfrau Maria zur Verehrung derselben jährlich demütig besucht und an den Baulichkeiten (Mauern und Schmuck) seine helfende Hand ausstreckt, nach jenen Festtagen die Bußauflagen barmherzig für hundert Tage erlassen sind. Diese Worte gelten für alle zukünftigen Zeiten.