Es darf auch das Sterben zugelassen werden ...
Der Verfassungsgerichtshof hat die bisherige Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid 2020 für verfassungswidrig erklärt und damit den Österreichischen Gesetzgeber herausgefordert. Seit 01.01.2022 gilt in Österreich das Sterbeverfügungsgesetz, welches den assistieren Suizid unter sehr strengen Auflagen erlaubt.
Wie sich dadurch die Rahmenbedingungen der Begleitung am Lebensende verändern, war Thema des gut besuchten Abends mit zwei ausgewiesenen Experten: der ärztlichen Leiterin der Palliativstation und Vorsitzenden des Landesverbandes Hospiz Dr. Christina Grebe und dem Vorstand des Instituts für Moraltheologie Dr. Michael Rosenberger.
Der engagierte Vortrag und die anschließende Diskussion zeigte, dass damit auch weiterhin viele Fragen offen bleiben und diese auch sehr individuell und verantwortungsbewusst behandelt werden müssen. Die Vortragenden machten aber auch Mut und Hoffnung, dass dafür viel know how, Erfahrung und Empathie seitens der Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung stehen.