Begräbnis - Vorbereitung
Pfarramt Schardenberg
Schärdinger Straße 1
Telefon: 07713 / 7050
Im Pfarramt wird mit dem Pfarrer besprochen:
- Sterbeglocke
- Gestaltung der hl. Totenmesse
- Begräbnisablauf
- Bestellung des Kirchenchors
- Festlegung der Totenwache (Vorbeter)
In der Regel findet in Schardenberg die Totenwache am Abend statt.
Messintentionen für die Verstorbenen können vor und nach den Totenwachen sowie vor dem Begräbnis in der Sakristei aufgegeben werden.
Bestattungsvorbereitung
Allgemeines
Hinweise zum Behördenweg und zur Bestattungsvorbereitung
Der Tod eines lieben Menschen, ob er nun plötzlich eintritt oder die Angehörigen schon darauf vorbereitet sind, bringt für die hinterbliebenen Familienangehörigen nicht nur große psychische (Bestürzung, Trauer, seelischer Schmerz bis zu Lebensmüdigkeit) und körperliche (nervliche Anspannungen, Schockzustände) Belastungen mit sich, sondern überhäuft die Angehörigen des Verstorbenen auch mit umfangreichen Begräbnisvor- und - nachbearbeitungsaufgaben.
Im nachfolgenden Abschnitt möchten wir ihnen einen Wegweiser vorlegen, der ihnen bei der Bewältigung der Begräbnisvorbereitungen eine Hilfe sein soll.
Gleichzeitig möchten wir Sie auch einladen, sich bereits zu Lebzeiten bewusst mit dem Tod - mit Ihrem Tod - auseinanderzusetzen.
Benötigte Dokumente
Für natürliche Todesfälle:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
(Heimatrechtsbescheinigung bei Nicht-Staatsbürgern)
Meldezettel
Heiratsurkunde
Bei Verwitweten zusätzlich:
Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Kindern:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde der Eltern
Bei Geschiedenen:
zusätzlich Scheidungsdekret
Zusätzlich sind mitzubringen:
- 1 Foto, wenn möglich Passfoto (für die Trauerbilder, wenn gewünscht)
- Kleidung für den Verstorbenen, wenn der Tod auswärts (Krankenhaus) eingetreten ist.
- Rosenkranz und Sterbekreuzerl (wenn vorhanden)
- Erst wenn der Leichnam zur Bestattung freigegeben ist, kann der Begräbnistermin in Absprache mit dem Bestattungsinstitut und dem Pfarramt festgesetzt werden.
Mit dem Bestattungsunternehmen kann weiters besprochen bzw. abgeklärt werden:
- Trauerbilder (Gestaltung, Anzahl ...)
- Sarg
- Parten
- Verständigung des Steinmetzes (Abbau und Zwischenlagerung der Grabeinfassung bzw. der Grabsteine)
- Bestellung des Totengräbers
Das Bestattungsunternehmen erledigt sämtliche Behördengänge, die zur Überführung bzw. Beerdigung erforderlich sind.
Bei allen Entscheidungen in diesem Zusammenhang ist in erster Linie der Wunsch bzw. der letzte Wille des Verstorbenen zu respektieren.
Aus christlicher und kirchlicher Sicht empfehlen wir nach wie vor die Form der Beerdigung, die nicht nur dem Vorbild der Grablegung Jesu Christi entspricht, sondern auch der weiteren Beziehung zwischen dem verstorbenen Familienmitglied und den Hinterbliebenen durch den Besuch am Friedhof am ehesten dienlich ist.
Feuerbestattungen sind sehr energieaufwändig, daher umweltbedenklich und finanziell gesehen kein Vorteil.
Bei Überführungen eines Leichnams bzw. von Urnen in Drittgemeinden ist eine Bewilligung von der Bezirkshauptmannschaft Schärding beizubringen.
Amtsweg beachten
Nach dem Gesetz muss in Österreich die Todesursache eindeutig geklärt bzw. festgestellt werden, bevor der Leichnam des Verstorbenen zur Bestattung freigegeben werden kann.
Im natürlichen Todesfalle ist im Gemeindegebiet von Schardenberg der Gemeindearzt, Dr. Heinrich Grünberger, Kubinger Straße 7, Tel.: 6262 für den Totenschein zuständig.
Die Totenbeschau muss gesetzlich bis zu 2 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Der Arzt stellt den Totenschein aus. Wenn der Tod im Krankenhaus eintritt, ist der Leiter der Krankenanstalt für die Totenbeschau verantwortlich.
Bei Unfällen, Selbstmord oder bei Verdacht auf ungeklärte Todesursache muss auch die Polizei verständigt werden.
Achtung, keine Veränderungen vornehmen!
Weg zum Bestattungsunternehmen
für Schardenberg:
4780 Schärding, Friedhofweg 1
Tel.: 07712/3211
Fax: 07712/3211 -45
Ansprechpartner in Schardenberg:
Pfarrkanzlei: Tel.: 07713/7050
Vereinbarung eines Gesprächstermins und Vorbereitung der Dokumente für die Sterbeurkunde, die vom Bestattungsunternehmen besorgt wird.