Fachausschuss Finanzen
Im Folgenden wird ein gekürzter Auszug aus dem Statut für den Fachausschuss für Finanzen des Pfarrgemeinderates (Finanzausschuss) wiedergegeben (alte Bezeichnung "Pfarrkirchenrat"):
Der FAF ist ein Fachausschuss besonderer Art und hat im Sinne des Artikels 15 Staatsgrundgesetz 1867 auf Grund des can. 537 CIC 1893 die kirchliche Vermögensverwaltung und die Baulastangelegenheiten zu besorgen.
Der FAF ist als gesetzlicher Vertreter des kirchlichen Vermögens tätig im Namen der Pfarrkirche einschließlich ihrer Sondervermögen (z.B. Kath. Aktion, Kath. Bildungswerk), der Pfarre einschließlich ihrer Sondervermögen, des kirchlichen Eigentümers des Pfarrheimes, der Pfarrcaritas.
Der FAF verwaltet den konfessionellen Friedhof nach den diözesanen Bestimmungen. Der FAF ist an die Richtlinien des PGR über den Einsatz pfarrlicher Mittel gebunden. Der PGR kann dem FAF für einzelne oder mehrere Bereiche Handlungsvollmacht erteilen. Der FAF hat aber den PGR über seine Tätigkeit regelmäßig zu informieren (Betriebspflicht).
Vor Beginn jeden Haushaltsjahres hat der FAF die Haushaltsplanung vorzunehmen.
Sämtliche Gebäude sind vor der Erstellung des Haushaltsplanes alljährlich eingehend zu besichtigen und zu überprüfen.
Der FAF beschließt und veranlasst die alljährlich wiederkehrenden kleineren Herstellungen und Anschaffungen, soweit sie aus freien pfarrlichen Mitteln bedeckt werden können. Genehmigte Ansätze sind einzuhalten.
Der FAF ist für die termingerechte Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich.
Der Verantwortung im Finanzausschuss tragen:
Pfarrer Msgr. Berthold Müller als Vorsitzender
Edwin Gerlinger als Stellvertreter des Vorsitzenden = Obmann
Leopold Fasching als Obmann-Stellvertreter
Karin Gerlinger als Schriftführerin
Wolfgang Jakob als Schriftführer Stv.
Stephan Haider als weiteres Mitglied
Josef Rosenthaler als weiteres Mitglied