Pfarrgemeinderat
Das Wahlalter beträgt 16 Jahre, die Amtszeit fünf Jahre.
Aufgaben des Pfarrgemeinderates:
- Er ist für das Leben der Pfarrgemeinde und die Erfüllung ihrer Aufgaben mitverantwortlich.
- Er hat ein der pfarrlichen Situation angepasstes Seelsorgekonzept zu erstellen und das pfarrliche Vermögen zu verwalten.
- Er repräsentiert die Pfarrgemeinde nach außen.
- Er sorgt entsprechend den diözesanen Leitlinien für die Bildung kirchlicher Organisationen und Gruppen und betreut deren Arbeit.
Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: - Gewählten Personen (mindestens die Hälfte der Mitglieder)
- Personen, die kraft ihres Amtes im PGR sind; das sind in jedem Fall der Pfarrer sowie der Obmann/die Obfrau des Fachausschuss Finanzen (Pfarrkirchenrat).
- Personen, die wegen besonderer Kenntnisse oder Aufgaben in der Pfarre in den Pfarrgemeinderat berufen werden.
Die wesentlichen Arbeiten des PGR geschehen in den Ausschüssen. Daneben gibt es regelmäßig Sitzungen des PGR, die grundsätzlich öffentlich sind.