In der Pfarre St. Marien üben zur Zeit ca. 20 ehrenamtliche LektorInnen ihren liturgischen Dienst aus. Von Beruf sind sie Lehrerin, Landwirt, Krankenschwester, Bankangestellte, Hausfrau, Techniker, Verkäuferin, Schüler, SekretärIn u. v. m. – eine bunt zusammengewürfelte Gruppe.
Die LektorInnen erfüllen ihr Amt voll Ehrfurcht und voll der Freude darüber, dass sie das „Wort des lebendigen Gottes“ verkündigen dürfen.
Der Dienst des Lektors: Der Lektor (Frau, Mann, Jugendliche) hat die Aufgabe, in der liturgischen Versammlung das Wort Gottes zu verkünden, indem er die nicht-evangelischen Schriftlesungen vorträgt. Er übt dabei einen „wahrhaft liturgischen Dienst“ aus (Liturgiekonstitution, Art. 29). Der Lektor dient am „Tische des Gotteswortes“ und „reicht das Wort des Lebens“. Christus selbst spricht durch ihn zu seinem Volk.
Die Berechtigung zu seiner Aufgabe empfängt der Lektor grundlegend durch die Sakramente der Taufe und Firmung. Durch sie nimmt er teil am gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen. Weil die Kirche aus dem Wort Gottes lebt, trägt auch der Lektor durch seinen Dienst dazu bei, dass eine christliche Gemeinde aus dem Wort der Schrift gestärkt und zu einem Leben aus dem Glauben geführt wird. Der besondere Dienst des Lektors verdeutlicht die Verpflichtung aller Christen, das Wort Gottes zu verkünden und zu bezeugen. Er bringt auch zum Ausdruck, dass die ganze versammelte Gemeinde, einschließlich des Zelebranten, vor Gott hörend versammelt ist.
Der Lektor hat in der Eucharistiefeier eine eigene Aufgabe. Er soll daher seinen Dienst auch dann ausüben, wenn Diakone oder Priester anwesend sind (vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch (= AEM), Art. 66). „Da die Gläubigen beim Hören der Schriftlesungen deren lebendige Kraft erfahren sollen, ist es notwendig, dass Lektoren für die Ausübung ihres Dienstes geeignet und gut vorbereitet sind“ (AEM Art. 66; vgl. CIC 231-§1). Dabei geht es vor allem um eine geistliche (biblische und liturgische) Vorbereitung; aber auch eine technische Schulung ist notwendig (Pastorale Einführung in das Messlektionar, Art. 55).
Der Lektor ist bereit, sich regelmäßig auf seinen Dienst vorzubereiten. Er bemüht sich, die Liturgie und das Wort der Schrift zu verstehen und daraus zu leben. In allem sei der Lektor darauf bedacht, die Aufmerksamkeit der Hörer auf das Wort Gottes zu lenken. Alles, was von diesem ablenkt, wie schlechter Vortrag, unpassende Kleidung, schlechte Haltung beim Ambo u. a., ist zu vermeiden.
Die Lektoren werden normalerweise vom zuständigen Seelsorger nach Rücksprache mit dem Pfarrgemeinderat oder dem Fachausschuss Liturgie berufen. Die Verantwortlichen in der Pfarre sorgen für die Einführung der Lektoren in ihren Dienst sowie für deren Weiterbildung. Die Dekanatslektoren und die Mitarbeiter des Liturgiereferates im Pastoralamt sind bereit, diese Aufgabe mitzutragen. Die Zahl der Lektoren soll nicht zu gering sein. So wird der einzelne nicht überfordert und zudem wird deutlich, dass der Gottesdienst ein Anliegen aller ist.
Neben den Schriftlesungen kann es auch Aufgabe des Lektors sein, die einzelnen Bitten des Fürbittgebetes und der Psalmen zwischen den Lesungen vorzutragen. Der Lektor kann weiters Texte zur Kyrie-Litanei, den Eröffnungs- und Kommunionvers oder Meditationstexte zur Kommunion und zur Besinnung vortragen. Festtage können dadurch ausgezeichnet werden, dass der Lektor mit einzieht und das Lektionar gut sichtbar trägt. Der Lektor trägt eine Kleidung, die dem Anlass der Feier entspricht.