Betreten des Friedhofes untersagt!
Laut Schreiben der Bezirkshauptmann-schaft Linz-Land vom 16. März 2020 wurde das Betreten des Friedhofes untersagt:
„Friedhöfe sind als öffentliche Orte iSd Verordnung gem § 2 COVID-19 Maßnahmengesetz. Das Betreten von Friedhöfen ist damit grundsätzlich untersagt. Die Durchführung von Begräbnissen ist aber zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben im Hinblick auf die ansonsten entstehende Gesundheitsgefährdung dennoch erlaubt (§ 2 Z 1 der VO).
Es sollten aber jedenfalls folgende Vorgaben eingehalten werden:
Begräbnisse sollen nur mit dem Konduktpersonal und einer möglichst geringen Anzahl an Trauergästen abgehalten werden.
Die Trauerfeier kann somit zwar stattfinden, wird sich aber auf die engste Familie beschränken müssen. Sollte eine Familie mehr als 5 Personen umfassen, so kann eine weitere Gruppe mit einem entsprechendem Abstand von mindestens 3 Metern zu allen anderen an der Beisetzung beiwohnen… Sämtliche Personen sollten zu allen Zeiten einen Abstand von mindestens einen Meter einhalten (außer zur Betreuung unterstützungs-bedürftiger Personen).“
Bitte um Verständnis!