Lebenssituation / menschliche Erfahrung:
Um das Leben zu bewältigen, ist der Jugendliche auf Ermutigung und Stärkung angewiesen
Zeichen, Symbole, Gesten:
Zeichen des Kreuzes mit Chrisam auf die Stirn
Worte:
Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.
Ich werde den Vater bitten, und er wird euch einen Beistand geben,
der für immer bei euch bleiben soll.
(Joh 14,16)
Die Firmung führt weiter, was in der Taufe geschehen ist, sie ist „Vollendung der Taufe“. Bei der Firmung sollen die jungen Menschen in eigener Verantwortung ihren Glauben bekennen, wie es die Eltern und Paten stellvertretend schon bei der Taufe getan haben.
Die Firmung ist eine Bestärkung, eine Bestätigung dafür, dass der Geist Gottes im jungen Menschen lebendig ist.
Das Wirken des Heiligen Geistes ist vergleichbar mit der Wirkung des elektrischen Stroms. Man sieht ihn nicht, aber man merkt – oft plötzlich – dass er fließt und da ist. Er stellt Verbindung her, er treibt an, er wärmt und bringt Dinge zum Leuchten.
In den Menschen wird der Geist lebendig, wenn sie neuen Antrieb spüren, von echter Freude erfüllt sind, Kraft zur Versöhnung finden, von sich selber wegsehen und auf andere zugehen können und wenn sie offen werden für das, was Gott ihnen zutrauen möchte.
Firmalter, Anmeldung
Das Firmalter wird in unserer Pfarre mit 14 Jahren empfohlen, das Mindestalter ist mit 13 Jahren festgesetzt.
Der Termin für die Anmeldung zur Firmung wird rechtzeitig bekannt gegeben (im Pfarrblatt Dialog und auf der Homepage). Außerdem werden alle Jugendlichen, die im Jahr der Firmung (spätestens zum Stichtag 31. August) 14 Jahre alt werden, mit einem persönlichen Brief zur Firmanmeldung eingeladen.
Firmvorbereitung
Die Firmvorbereitung beginnt für alle Firmlinge gemeinsam mit dem Firmstart im Jänner. Dann erfolgt die weitere Vorbereitung in kleinen Gruppen mit ehrenamtlichen Firmbegleiter/innen.
Firmtermin
In unserer Pfarre findet jedes Jahr am Pfingstsamstag (am frühen Abend) eine Pfarrfirmung nur für die Firmlinge aus St. Florian statt. Außerdem gibt es eine ÖFFENTLICHE FIRMUNG, ebenfalls am Samstag vor Pfingsten um 10 Uhr in der Stiftsbasilika – dazu ist keine Anmeldung erforderlich. Die Firmkarte, die am Ende der Firmvorbereitung ausgestellt wird, ist unbedingt zum Gottesdienst mitzubringen!
Das Patenamt
Aufgabe der Firmpatin bzw. des Firmpaten ist es vor allem, dem Jugendlichen während der Firmvorbereitung und später als Helfer und Gesprächspartner im Glauben zur Seite zu stehen. Die Jugendlichen sollten Vertrauen zu ihren Paten haben und deshalb bei ihrer Auswahl (mit-)entscheiden können.
Der Firmpate / die Firmpatin muss mindestens 16 Jahre alt sein, getauft und gefirmt sein und darf nicht aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sein.
Die Eltern können nicht die Funktion eines Paten übernehmen, es ist aber möglich, dass sie, wenn kein/e Pate/in benannt wurde, den Firmling dem Firmspender vorstellen. Das bedeutet, sie übernehmen beim Firm-Gottesdienst jene Aufgaben, die dem/der Paten/Patin zukommt, werden aber auf der Firmkarte nicht als Pate/Patin eingetragen.