Informationen der Friedhofsverwaltung

Die Grabbesitzer (Nutzungsberechtigten) haben den Beauftragten Steinmetzbetrieb anzuweisen, vor dem Anfertigen einer neuen Grabanlage einen Plan anzufertigen und diesen bei der Friedhofverwaltung ein zu reichen. Diverse Änderungen bei bestehenden Grabanlagen sind ebenfalls der FV bekannt zu geben. Das Ziel ist, eine einheitliche Linie in unseren Friedhof zu bringen, bzw. mehr Platz auf den Wegen.
Wir weisen darauf hin das bei Nichteinhaltung dieser Richtlinien der Grabbesitzer verpflichtet werden kann die Grabstätte ab zu tragen und nach den Vorgaben der FV neu zu errichten. Dies würde dann zu erheblichen Mehrkosten führen.
Die Friedhofsverordnung und weitere Informationen können hier heruntergeladen werden:
Information der Friedhofsverwaltung Reichraming