Aufgabe des Firmpaten/der Firmpatin
Das Patenamt bedeutet Vorbild, Begleiter/ Begleiterin und Unterstützung im Glaubensleben zu sein.
Dies setzt eine gute zwischenmenschliche Beziehung zwischen Pate/Patin und Firmling voraus. Die PatInnen sind für die rechte Vorbereitung auf den Empfang des Sakramentes mitverantwortlich; bei der Firmfeier stellen sie den Firmling dem Firmspender vor und helfen ihm auch später, in der Kraft des Heiligen Geistes den Glauben im Leben zu bezeugen.
Voraussetzungen für das Patenamt
Um das Patenamt ausüben zu können, muss der Pate, die Patin gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Es ist vorgesehen, dass er oder sie
Dass ein/e PatIn katholisch sein muss, bedeutet, dass diese/r nicht aus der kath. Kirche ausgetreten sein darf. Grund dafür ist, dass PatInnen für den Firmling Vorbilder im Glauben sein sollen und ihn bei seiner Entscheidung für die Kirche unterstützen. In diesem Sinne sind sie für die Vorbereitung auf den Empfang des Sakramentes mitverantwortlich.
Es findet sich kein geeigneter Pate / keine geeignete Patin?
Es muss kein/e Pate/in benannt werden. In diesem Fall können z.B. die Eltern den Firmling dem Firmspender vorstellen. Das bedeutet, dass sie beim Firmgottesdienst jene Aufgaben übernehmen, die dem/der Paten/Patin zukommen, aber auf der Firmkarte nicht als Pate oder Patin eingetragen werden.