Rückkehr zur katholischen Kirche
Erforderliches Dokument: Taufschein; wenn noch vorhanden, die Bestätigung des Kirchenaustritts.
Nach Terminvereinbarung ein Glaubensgespräch mit dem Pfarrer, in dem die Motive des Kirchenaustritts und des jetzigen Wunsches nach Kirchenrückkehr abgeklärt werden, sowie Glaubensfragen besprochen werden, die den Rückkehrwilligen beschäftigen-
Die Kirchenrückkehr selbst ist ein kurzer Wortgottesdienst in der Werktagskapelle mit zwei Zeugen; daher in unserer Pfarre gerne an einem Dienstag nach der Abendmesse.
Alle Teilnehmer erhalten dazu die Gebetstexte: Ablegen des Glaubensbekenntnisses, Ausdruck der Rückkehr, Eid auf das Evangelium, öffentlich-rechtliche Wiederaufnahme in die Kirche durch den Pfarrer; Fürbitten, Vater unser, Segen.
Wenn gewünscht, Empfang des Bußsakramentes und Kommunionfeier; ansonsten Einladung zum anonymen Empfang des Bußsakramentes.
Eintrag ins Reversionsbuch, Ausstellung des Reversionszeugnisses, Meldung an die Taufpfarre.