Der Pfarrgemeinderat
Nach dem Weltkirchenrecht hat dieser Pastoralrat nur beratendes Stimmrecht, in Österreich ist er beschließendes Organ mit Vetorecht durch den Pfarrer.
Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus amtlichen, gewählten und berufenen Mitgliedern.
Die amtlichen Mitglieder sind:
a)Der Pfarrer
b)Ein Vertreter der Religionslehrer, die in der Pfarre tätig sind
c)Ein Vertreter der Pfarrcaritas (bei uns die Leiterin des Pfarrkindergartens)
d)Vertreter der Kath. Aktion, wobei bei uns ein Vertreter aus der Katholischen Jungend und die Leiterin des KBE Mitglieder des PGR sind
Die Zahl der gewählten Mitglieder entspricht der Größe der Pfarre, er hat in Pfarren bis 3000 Katholiken zwischen 13 und 21 Mitglieder.
Mindestens die Hälfte aller Mitglieder müssen gewählte Mitglieder sein.
Berufene Mitglieder sind jene Personen, die wegen besonderer Sachkenntnis und Aufgaben auf Vorschlag des Pfarrers oder eines anderen PGR-Mitgliedes durch Beschluss des PGR in diesen berufen werden.
Die Funktionsdauer des PGR beträgt vom Tag der Wahl an fünf Jahre.
Die Mitglieder des PGR werden vom Pfarrer durch Versprechen auf ihr Amt verpflichtet.
In der konstituierenden Sitzung ist die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden und der übrigen Mitglieder der Leitung vorzunehmen.
Der Pfarrgemeinderat Puchenau tritt generell zweimal jährlich, in der Fastenzeit und im Oktober, zu einer Vollsitzung zusammen.
Die Mitglieder der Leitung der Funktionsperiode 2022 – 2025:
Obfrau & Stellvertreter:
Schriftführer:
Obmann des Vermögensverwaltungsrates:
Der derzeitige PGR ist im März 2022 gewählt worden und hat für die nächsten 5 Jahre Mitverantwortung für die Pfarre übernommen und repräsentiert die Pfarrgemeinde.
Wir sind Gemeinde der Menschen, die sich zu Jesus und seiner Gemeinschaft, der Kirche, bekennen.
Der Kolosserbrief spricht von den „von Gott ausgewählten Heiligen“, wohl wissend, dass in der Gemeinde nicht alles in Ordnung ist.
Wir wissen, dass bei Gott nicht als Erstes die moralische Leistung zählt, sondern die Liebe zu allen Geschöpfen. Erst sie macht uns auf die Dauer fähig und frei, das Gute zu tun und das Böse zu lassen.
Wir setzen
- unsere Kraft,
- unsere Begabungen und
- unsere Kompetenzen in den Dienst der Gemeinschaft Christi und geben der Kirche ein konkretes Gesicht.
Wir tragen mit unserem ehrenamtlichen Engagement dazu bei, dass der Glaube in unseren Gemeinden lebendig bleibt.
Wir sorgen mit, dass in unseren Pfarrgemeinden jemand da ist für die Menschen, für ihre Anliegen, ihre Wünsche und Nöte.
Die Veränderungen in der Gesellschaft und damit auch in der Seelsorge stellen den PGR in jeder Funktionsperiode immer vor neue Herausforderungen.
Um diesen begegnen zu können, braucht die Kirche viele Menschen, Christinnen und Christen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und mitzugestalten am Lebensraum Pfarrgemeinde. Denn: „Die Sache Jesu braucht Begeisterte!“
Annemarie Indinger