Nach dem Weltkirchenrecht (Can. 536) heißt unser Pfarrgemeinderat der pfarrliche Pastoralrat, dem der Pfarrer vorsteht; in ihm sollen Gläubige mit den Priestern und Diakonen zur Förderung der Seelsorge mithelfen.
Nach dem Weltkirchenrecht (Can. 537) ist der Vermögensverwaltungsrat in jeder Pfarre ein verpflichtendes Organ, das unter der Leitung des Pfarrers die Verwaltung des Pfarrvermögens einschließlich aller damit verbundenen Rechtsgeschäfte durchführt.