Die Pfarre nimmt für die Schlosskapelle Altenhof keine Anmeldungen entgegen, ausgenommen für Angehörige der Expositur. Diese haben das Trauungsrecht in der Schlosskapelle.
In jedem Fall müssen alle Brautpaare sich vorher unbedingt mit der Schlossverwaltung in Verbindung setzen.
Die Brautleute müssen als Erstes mit dem Wohnsitzseelsorger des Bräutigams oder der Braut Kontakt aufnehmen. Dieser wird dann die Aufnahme des Trauungsprotokolles mit dem Brautpaar besprechen. Der das Protokoll aufnehmende Seelsorger leitet dieses dann auf dem in der jeweiligen Diözese vorgesehenen Amtsweg an die Pfarre Pfarrkirchen weiter. Der Pfarrer von Pfarrkirchen erteilt dann dem Traupriester die Trauungserlaubnis.
Das Brautpaar muss selber einen Priester oder Diakon für die Trauung benennen!
Die kirchlichenGebührenbetragen derzeit für Nicht-Pfarrangehörige:
Stolgebühr: 39 €
Fahrtkosten für den Gottesdienstleiter sind mit dem Priester oder Diakon zu vereinbaren und werden von diesem eingehoben.
Mesner: 50 €
Ministranten: 20 €
Betriebskostenbeitrag: 45 €
Verwaltungsabgabe: 20 €
Die kirchlichen Gebühren der Schlosskapelle sind unabhängig von den Gebühren der Schlossverwaltung vor oder spätestens nach dem Trauungsgottesdienst an die Pfarre zu entrichten.
Für Angehörige der Pfarre gelten die Tarife der Diözese Linz:
Stolgebühr: 39 €
Fahrtkosten für den Gottesdienstleiter sind mit dem Priester oder Diakon zu vereinbaren und werden von diesem eingehoben.