Begräbnisordnung
Aufbahrung:
Die Pfarre stellt aber für die Angehörigen christlicher Kirchen die Loretokapelle als Aufbahrungsort zur Verfügung.
Personen, die keiner christlichen Kirche angehören, können nach gegebener Erlaubnis seitens der Pfarre in der Grabkapelle (dem ehemaligen "Totenkammerl") aufgebahrt werden.
Für die Aufbahrung und die Durchführung der Bestattung ist grundsätzlich der Bestatter, den Sie frei wählen können, in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Pfarre zuständig.
Die Pfarre stellt den Raum und die Kerzen zur Verfügung. Blumenschmuck und Kränze sind Angelegenheit der Angehörigen.
Beten:
Es steht den Angehörigen frei, in der Gemeinschaft der Pfarre die so genannte Totenwache zu halten. Zum Vorbeten mögen die Angehörigen mit Frau Marianne Füchsl oder Herrn Josef Hinterberger Kontakt aufnehmen.
Grabstatt:
Der Totengräber wird von der Pfarre informiert. Er ist für das Öffnen und Schließen des Grabes zuständig. Er erstellt für seine Dienste eine Rechnung an die Angehörigen.
Damit der Totengräber das Grab rechtzeitig öffnen kann, müssen die Angehörigen möglichst bald Grabdenkmal, Einfassung und Blumenschmuck abtragen und aus dem Friedhofsareal entfernen.
Begräbnis:
Die Organisation des Begräbnisgottesdienstes (Requiem) übernimmt die Pfarre.
Die Träger des Sarges und des Grabkreuzes werden in der Regel von den Angehörigen benannt.
Stolgebühren:
Stolgebühr: 39 € (ohne Gottesdienst: 26 €)
Betriebskostenbeitrag: 45 €
Kirchliche Dienste: 104 €
Zu diesen Gebühren kommt noch die Grabeinlöse bzw. Nachlöse, die auf 10 Jahre ergänzt wird.