Pfarre TraunerLand
Nach einem Jahr der internen Vorbereitung wird am 01. Januar 2024 offiziell die neue Pfarre TraunerLand errichtet. Wir als bisherige Pfarre Pasching verändern in der neuen Struktur unsere Bezeichnung nun hin zur Pfarrgemeinde Pasching und sind als Pfarrgemeinde Teil der neuen Pfarre TraunerLand, die das Gebiet des bisherigen Dekanats Traun umfasst. Damit sind wir in eine neue Struktur eingebettet, die ein verstärktes Zusammenwirken und eine neue Gemeinschaft impliziert. Die Pfarre TraunerLand wird von einem Vorstand von drei Personen geleitet. In unserer Pfarre wird Franz Asen die Rolle des Pfarrers einnehmen, Maria Fischer das Amt der Pastoralvorständin und Christian Forster-Gartlehner die Funktion des Verwaltungsvorstandes. In jeder Pfarrgemeinde ist es vorgesehen, dass ein Seelsorgeteam gebildet wird, das nun an der Stelle des bisherigen Pfarrers oder des/der hauptamtlichen Pfarrseelsorger/in die Funktion der Pfarrgemeinde-Leitung einnimmt und nochmals mehr Leitungsfunktion innehat. Auch in unserer Pfarrgemeinde Pasching konnte im Laufe des vergangenen Arbeitsjahres ein Seelsorgeteam gebildet werden. Jedes Seelsorgeteam-Mitglied ist für eine Grundfunktion der Kirche zuständig, die durch das Wirken des Seelsorgeteams ausgefaltet wird. In Pasching konnte die Funktion Caritas, Liturgie, Verkündigung und Finanzverantwortung besetzt werden. Weiterhin ist vor Ort der Pfarrgemeinderat als letztgültiges Entscheidungs- und Beschlussgremium zuständig. Jeder Pfarrgemeinde ist ein/e Hauptamtliche/r Seelsorger/in zugeordnet, die/der ebenfalls eine Funktion im Seelsorgeteam übernimmt und das Seelsorgeteam begleitet und seinen/ihren Dienst mit Errichtung der neuen Pfarre am 01.01.2024 beginnen wird.
Artikel aus dem Pfarrblatt Traun über die neue Pfarre TraunerLand (Seite 3):
http://www.dioezese-linz.at/dl/sMsNJKJkkOnoLJqx4kJK/G_W2_2023_Traun_web_pdf
Gründung der künftigen Pfarre auf der derzeitigen Dekanatsebene
Mit der Umsetzung der neuen Territorialstruktur für die Diözese Linz ändert sich der Rechtsstatus der bisherigen Pfarren und der Dekanate. Die derzeitigen Pfarren werden als Rechtsperson aufgehoben, bleiben aber innerhalb der größeren neuen Pfarre als Pfarr(teil)gemeinden unter pfarrlicher Leitung, zusammen mit dem jeweiligen Seelsorgeteam aus Haupt- und Ehrenamtlichen vor Ort und dem Pfarrgemeinderat, bestehen. Die Eigenständigkeit in finanziellen Fragen wird durch einen weiter bestehenden Rechtsträger der Pfarr(teil)gemeinde gewährleistet. Das Dekanat als „Zusammenschluss“ von mehreren Pfarren gibt es künftig nicht mehr, sondern mehrere Pfarr(teil)gemeinden bilden gemeinsam eine „Pfarre“ mit eigener Rechtspersönlichkeit. Geleitet werden diese Pfarren von jeweils einem Pfarrer in Zusammenarbeit mit zwei Vorständen für pastorale und wirtschaftliche Angelegenheiten. Im pastoralen Handlungsraum dieser neu errichteten Pfarre wirken neben den Pfarr(teil)gemeinden auch andere pastorale Orte wie Altenheime, Krankenhäuser, Jugendzentren, Bildungshäuser, usw. zusammen, um „die Hirtensorge durch gemeinsames Handeln zu fördern“ (vgl. c. 374 §2 CIC). Gemeinsam werden wichtige und aktuelle pastorale Themen besprochen und Initiativen gesetzt und gut aufeinander abgestimmt. Dafür werden ein Pfarrlicher Pastoralrat und ein Pfarrlicher Wirtschaftsrat eingerichtet, in denen die Pfarr(teil)gemeinden vertreten sind. Im diözesanen Gesetzestext1 („Ordnung der Pfarren“) sind die rechtlichen Grundlagen und Vorgänge detailliert beschrieben, weitere Erläuterungen finden sich im „Handbuch zum Strukturmodell“. Der Priesterrat befasste sich in seiner Frühjahrssitzung am 28. März 2023 mit der Thematik der Zusammenführung der Pfarren. Die Errichtung der neuen Pfarren wird durch ein Dekret des Bischofs vorgenommen. Die vom Bischof unterzeichneten Dekrete sind im Diözesanblatt vom 13.10.2023 online veröffentlicht und ab diesem Datum im Pfarrgemeindebüro und unter folgendem Link https://www.dioezeselinz.at/dioezesanblatt einsehbar. Einspruchsfristen beginnen mit diesem Datum.
Mag. Martin Schachinger Stabstelle Pfarrstruktur, September 2023