Montag 26. August 2024

Was ist bei einem Todesfall zu veranlassen?

  • Verständigen Sie die nächsten Angehörigen.
     

  • Rufen Sie den Seelsorger an. In der Stunde des Abschieds will er Ihnen gerne beistehen.

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  • Verständigen Sie den Arzt. Nach dem Gesetz muss in Österreich der Arzt die Todesursache feststellen. Der Gemeindearzt ist für die Totenbeschau zuständig.

  • Rufen Sie den Bestatter an und vereinbaren Sie mit ihm einen Termin.

  • Trauergespräch mit dem Seelsorger

  • Begräbnistermin und Termin für die Totenwachen festlegen

  • Einladen zum Begräbnis und zu den Totenwachen

  • Kontakt mit einem Vorbeter für die Totenwachen aufnehmen

  • Gibt es schon eine Grabstätte oder muss sie noch erworben werden?

  • Beseitigung der Grabeinfassung (bei Urnenbeisetzung nicht erforderlich)

  • Verständigung des Totengräbers

  • Kränze und Blumen zum Schmücken der Leichenhalle und für das Begräbnis bestellen

  • Kranzablöse:
    Anstelle von Kränzen und Blumen kann auch eine Spende für kirchliche Zwecke oder für Hilfsorganisationen gegeben werden.

  • Wo soll das Totenmahl (Zehrung) stattfinden?

Segen für Trauernde

Pfarre Pabneukirchen
4363 Pabneukirchen
Markt 3
Telefon: 07265/5214
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Fachbereich Kommunikation
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