Unser Friedhof
Damit dies gut spürbar werden kann, ist es wichtig, dass alle Grabnutzungsberechtigten und Friedhofsbesucher folgende Punkte beachten. Diese sind in der Diözesanen Friedhofsordnung 2010 verbindlich festgelegt.
2.) Friedhofsplan
Auf unserem Friedhof befinden sich: Einzelgräber Doppelgräber Epitaphgräber und Epitaphgräber -Doppel (überdachte Gräber) Urnen(erd)gräber Kindergräber Die Nutzungsgebühren (hier könnte man einen direkten Link zu Grabgebühren machen) zu den angeführten Grabarten finden sie auf der aktuellen Übersicht (sh. auch Schaukasten bei Aufbahrungshalle). Das Grabnutzungsrecht wird bei Bestattung eines Verstorbenen auf 10 Jahre vergeben (auch bei Urnenbestattungen) und kann anschließend jeweils um 5 Jahre verlängert werden. Entsprechend dazu wird die Grabnutzungsgebühr vorgeschrieben. Sie erhalten dazu zeitgerecht ein Schreiben der Friedhofsverwaltung. Auf dem Gräberplan des Friedhofes lässt sich mit der 3-teiligen Grabnummer jedes Grab leicht finden. Der erste Teil ist der Friedhofssektor, die zweite Zahl steht für die Grabreihe innerhalb des Grabsektors und die letzte Zahl ist die laufende Nummer innerhalb der Reihe.
3.) Grabgestaltung und Grabpflege
Das Grabdenkmal muss von einem konzessionierten Steinmetzbetrieb aufgestellt werden und so gestaltet sein, dass es der Würde des Friedhofs entspricht, sich in das Gesamtbild des Friedhofs einfügt und mit den christlichen Grundsätzen vereinbar ist. Jede Aufstellung und Wiederaufstellung muss daher von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Bitte fragen Sie Ihren Steinmetz, er wird im Regelfall gerne das Ansuchen für Sie erledigen. Mindestens die Hälfte der Grabfläche muss Erdfläche sein und sollte saisonal mit einheimischen und standortgemäßen Pflanzen bepflanzt werden. Wenn Sie bei der Bepflanzung nicht auf mehrjährige Stauden und Sträucher verzichten möchten, achten Sie bitte auf ihren regelmäßigen Rückschnitt, damit diese zu keinem Zeitpunkt über die Grabeinfassung hinausragen und nicht höher als 1 Meter sind. Halten Sie auch bitte die Fläche um die Grabeinfassung herum (bis zur Hälfte des Abstandes zum Nachbargrab) unkrautfrei. Die Verwendung von chemischen Unkraut- u. Schädlingsbekämpfungsmitteln ist aus Rücksicht auf die Umwelt auf dem Friedhof verboten.
4.) Müllvermeidung und -entsorgung
Zur Entsorgung des bei der Grabpflege anfallenden Abfalls steht Ihnen die Müllentsorgungsstelle auf dem Friedhof zur Verfügung. Bitte trennen Sie Ihren Friedhofsmüll und werfen Sie Ihn ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Kränze und Gestecke dürfen nicht einfach in den kompostierbaren Abfall gegeben werden, sondern müssen vorher zerlegt und getrennt werden. Die Entsorgung von gewöhnlichen Haushaltsabfällen und Batterien auf dem Friedhof ist nicht gestattet. Verwenden Sie zur Müllvermeidung möglichst wiederbefüllbare Glaslichter.
5.) Mitnahme von Tieren
Uns ist zwar bewusst, dass so manche Verstorbene einen innigen Kontakt zu ihren Haustieren hatten. Da wir aber ausschließen wollen, dass Tiere z.B. Duftmarkierungen an Grabstellen hinterlassen, ist die Mitnahme von Haustieren auf dem Friedhof ausnahmslos verboten.
6.) Sicherheit und Haftung
Bedingt durch den Zerfallsprozess von Särgen und da beim Schließen der Gräber keine im Tiefbau üblichen Methoden der Erdverdichtung angewendet werden können, sind selbst bei sorgfältigster Arbeit des Totengräbers bei Erdbestattungen Setzungen und Senkungen des Bodens früher oder später unvermeidbar. Diese Setzungen führen immer wieder zum Schiefwerden von Grabdenkmälern und beeinträchtigen deren Standfestigkeit. Um die Sicherheit auf dem Friedhof zu gewährleisten, ersuchen wir die Grabnutzungsberechtigten, die Standsicherheit der Grabdenkmäler im Auge zu behalten und wenn nötig, rechtzeitig durch einen befugten Steinmetzbetrieb wieder herstellen zu lassen. Sie vermeiden dadurch auch, dass Sie für allfällige Schäden durch umfallende Grabsteine haftbar gemacht werden.
7.) Grabnutzungsrecht
Der Grabnutzungberechtigte ist der Erwerber der Grabstätte. Er entscheidet über die Aufstellung des Grabdenkmals und wer in diesem Grab bestattet werden darf. Er ist der alleinige Ansprechpartner der Friedhofsverwaltung. Es wird bei dessen Tod gemäß der Friedhofsordnung weitervererbt, daher kann das Grabnutzungsrecht nicht von mehreren Personen gleichzeitig ausgeübt werden. Die Übertragung des Nutzungsrechts unter Lebenden ist nur schriftlich und mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung möglich. Sollten Sie eine Übertragung des Nutzungsrechts wünschen, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Wenn Sie das Nutzungsrecht beenden wollen, melden Sie sich ebenfalls im Pfarrbüro. Anschließend müssen Sie das Grabdenkmal von einem Steinmetz entfernen lassen und die Grabstelle einebnen und mit Kies abdecken.
8.) Friedhofsverwaltung
Bei Fragen, Wünschen und Beschwerden zum Friedhof oder zu Ihrem Grabnutzungsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Pfarrbüro der Pfarre Ottnang
Hauptstraße 14
4901 Ottnang am Hausruck
Öffnungszeiten:
Dienstag 9 – 11 Uhr und Freitag 9 – 11 Uhr
Telefon: 0664/4279732
E-Mail: pfarre.ottnang@dioezese-linz.at