Friedhof und Friedhofsordnung
Hierzu gehören sowohl die Vergabe von Bestattungsplätzen (Nutzungsrecht – kein Eigentums- oder Mietrecht) als auch die Festlegung der Nutzungsgebühren.)
In allen Friedhofsangelegenheiten gelten die Diözesane Friedhofsordnung von 2010 (Linzer Diözesanblatt Nr. 3) sowie die Richtlinien über Natur- und Umweltschutz am Friedhof und die Friedhofs- und Grabpflege.
Bestattung
Oliver Smrekar, Kreuzweg 1a, 4111 Walding
0699-81983392
Friedhofswärter und Grabvergabe
Gottfried Daill, Weingartenstr. 32, 4100 Ottensheim, 07234-83611
Ferdinand Weikinger, Tabor 6, 4100 Ottensheim, 0650-5804746
Pfarramt Ottensheim, 07234-84165
Totengräber
Franz Rois, 4112 St.Martin, 07231/2906
Grabaufstellung
Die Neuaufstellung eines Grabdenkmals ist nur nach erfolgter Bestätigung eines entsprechenden Antrages durch das Pfarramt möglich.
Gebührenordnung ab 01.01.2019
Wandgrab € 23,00 (Doppelgrab € 46,00)
Reihengrab € 17,00 (Doppelgrab € 34,00), jeweils pro Jahr
Alle fünf Jahre wird die Grabgebühr per Erlagschein eingehoben. Nach einer Sargbestattung ist die Grabgebühr für die nächsten 10 Jahre im Voraus zu entrichten.
Benützung der Friedhofskapelle: € 70,00 (wird vom Bestatter verrechnet)
Ein Ansprechpartner für Grabveränderung und Grabneuaufstellung ist die Fa. Strasser, Neufelden. Von dort ist jemand jeden Mittwoch von 9 – 11:30 Uhr im Friedhofhaus zu finden.