Montag 14. Oktober 2024

Friedhof und Friedhofsordnung

 

Die Verwaltung des Friedhofs in Ottensheim obliegt dem Fachausschuss für Finanzen des Pfarrgemeinderates. Hierzu gehören sowohl die Vergabe von Bestattungsplätzen (Nutzungsrecht – kein Eigentums- oder Mietrecht) als auch die Festlegung der Nutzungsgebühren.)

In allen Friedhofsangelegenheiten gilt die Diözesane Friedhofsordnung von 2010 (Linzer Diözesanblatt Nr. 3) sowie die Richtlinien über Natur- und Umweltschutz am Friedhof und die Friedhofs- und Grabpflege.


Bestattung

Oliver Smrekar, Kreuzweg 1a, 4111 Walding

0699-81983392

 

Friedhofswärter und Grabvergabe

Gottfried Daill, Weingartenstr. 32, 4100 Ottensheim, 07234-83611
Ferdinand Weikinger, Tabor 6, 4100 Ottensheim, 0650-5804746
Pfarramt Ottensheim, 07234-84165

 

Totengräber

Franz Rois, 4112 St.Martin, 07231/2906

 

Grabaufstellung

Die Neuaufstellung eines Grabdenkmals ist nur nach erfolgter Bestätigung eines entsprechenden Antrages durch das Pfarramt möglich.

 

 

Friedhof und Friedhofsordnung

 

 

Gebührenordnung ab 01.01.2019

Wandgrab € 23,00 (Doppelgrab € 46,00)

Reihengrab € 17,00 (Doppelgrab € 34,00), jeweils pro Jahr
Alle fünf Jahre wird die Grabgebühr per Erlagschein eingehoben. Nach einer Sargbestattung ist die Grabgebühr für die nächsten 10 Jahre im Voraus zu entrichten.
Benützung der Friedhofskapelle: € 70,00 (wird vom Bestatter verrechnet)

Ein Ansprechpartner für Grabveränderung und Grabneuaufstellung ist die Fa. Strasser, Neufelden. Von dort ist  jemand jeden Mittwoch von 9 – 11:30 Uhr im Friedhofhaus zu finden.

Namenstage
Hl. Kallistus I., Papst, Märtyrer, Hl. Burkhard von Würzburg, Hl. Hildegund, Hl. Donatianus, Hl. Fortunat
Evangelium von heute
Lk 11, 29-32 "Hier aber ist einer, der mehr ist als Jona"
Pfarre Ottensheim
4100 Ottensheim
Bahnhofstraße 2
Telefon: 07234/84165
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

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